Hallo,
mehrere Mitarbeiter waren auf einem BGN-Seminar. ( Meister und andere Vorgesetzte)
Hier wurde gesagt: Wenn z.B. der Dachdecker Bitumbahnen schweist, muß die als Brandwache eingeteilte Person ein ausgebildeter Brandschutzhelfer sein.
Ich habe unseren Dachdecker gefragt, der kannte diese, seit Jahresanfang gültige Vorschrift nicht.
Wer hat hierzu genauere Info, gültig für NRW. Der Kollege konnte mir jetzt nicht sagen, ob das eine BG-Forderung ist oder aufgrund eines Gesetzes gefordert ist.
Mfg
Franz