Brandschutzhelfer als Brandwache

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  • Hallo,
    mehrere Mitarbeiter waren auf einem BGN-Seminar. ( Meister und andere Vorgesetzte)

    Hier wurde gesagt: Wenn z.B. der Dachdecker Bitumbahnen schweist, muß die als Brandwache eingeteilte Person ein ausgebildeter Brandschutzhelfer sein.

    Ich habe unseren Dachdecker gefragt, der kannte diese, seit Jahresanfang gültige Vorschrift nicht.
    Wer hat hierzu genauere Info, gültig für NRW. Der Kollege konnte mir jetzt nicht sagen, ob das eine BG-Forderung ist oder aufgrund eines Gesetzes gefordert ist.

    Mfg

    Franz

    FS

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  • Hallo,

    Du meinst sicherlich den Brandposten.
    Kurz zur Erklärung: Brandposten während den Arbeiten
    Brandwache nach Beendigung der Arbeiten, ferner ist es eine Begrifflichkeit
    aus dem Feuerwehrwesen (die Brandwache nach einem Brand).

    Zu der Frage:

    Siehe ASR A2.2:

    "7 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen

    (1) Die Anforderungen in den Punkten 5.2.1 und 6.2 gelten auf Baustellen nur für
    stationäre Baustelleneinrichtungen, z. B: Baubüros, Unterkünfte oder Werkstätten.

    (2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefährdung durchgeführt, z. B.
    Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten oder Verfahren angewendet, bei
    denen eine Brandgefährdung besteht, z. B. Farbspritzen, Flammarbeiten, ist dort für
    jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerlöscher für die entsprechenden
    Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten.

    (3) Personen, die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln tätig werden, sind theoretisch
    und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern zu unterweisen. Es empfiehlt sich, diese
    Unterweisung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

    (4) Baustellen mit besonderen Gefährdungen (z. B. Untertagebaustellen,
    Hochhausbau) erfordern zusätzliche Maßnahmen gegen Brände nach Punkt 5.2.4."

    http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=3

    ferner siehe BGR 500 2.26: http://www.vbg.de/apl/zh/bgr500/2_26_3.htm

    Auszug 3.8.3:
    "Der Brandposten hat die Aufgabe, den brandgefährdeten Bereich auf eine Brandentstehung
    zu beobachten, einen möglichen Brand in seiner Entstehung durch einen eigenen Löschangriff
    zu verhindern und gegebenenfalls weitere Hilfe herbeizuholen.

    Bei geringer Brandgefährdung kann die Aufgabe des Brandpostens in der Schweißerlaubnis nach
    Abschnitt 3.8.2 oder der Betriebsanweisung nach Abschnitt 3.8.4 auf den Schweißer übertragen
    werden. Der Brandposten soll in der Durchführung eines Löscheinsatzes geübt sein."

    oder siehe hier: http://www.bghw.de/medienangebot/medienshop/26/M19

    Ich kann daher diese Anforderung nicht erkennen, es gibt aber gerade
    in der Industrie sowie im Rahmen von öffentlichen Aufträgen, fast nur noch
    die Anforderung einer Mindestqualifikation Truppmann/ Truppführer/ AGT
    (Feuerwehrmann mit Atemschutzausbildung) an den Brandposten/ Brandwache.
    In einigen Industriebetrieben, z.B. BASF muss eine eigene Schulung im Vorfeld
    bei der WF der BASF besucht werden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    eine Brandwache (eigentlich. Bandsicherheitswache) gibt es auch bei Veranstaltungen. Dieses dürfen dann aber keine Brandschutzhelfer mehr sein

    Gruß


    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Hallo,


    eine Brandwache (eigentlich. Bandsicherheitswache) gibt es auch bei Veranstaltungen. Dieses dürfen dann aber keine Brandschutzhelfer mehr sein

    Das ist wieder was anderes, hier kommen u.a. die Feuerwehrgesetze der Länder
    zum Tragen. Beispielhafte Empfehlungen zum BSW:

    http://www.kfv-biberach.de/info/Hinweise_…swachdienst.pdf

    http://www.lfv-nds.de/fachbereiche/vb-info/VB1-neu.pdf

    Kommen "Private" oder eigene Kräfte zum Einsatz, entscheidet die Brandschutzdienststelle
    über die Qualifikation.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010