Pflicht Typenschilder anzubrigen

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  • Hallo Zusammen,
    ich habe bei einer Begehung eine Lüftungsanlage gesehen, an der kein Typenschild mit dem Inbetriebnahmejahr war. Kann mir einer von Euch sagen, ob es hierzu eine Verpflichtung gibt,Typenschilder anzubringen? Wenn ja, welche Angeben müssen angebracht sein.
    Ich danke Euch schon mal.

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

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  • Hallo Grisu_1995,

    schau mal in den Anhang 1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Abschnitt 1.7.3:

    1.7.3. Kennzeichnung der Maschinen
    Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:
    - Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten,
    - Bezeichnung der Maschine,
    - CE-Kennzeichnung (siehe Anhang III),
    - Baureihen- oder Typbezeichnung,
    - gegebenenfalls Seriennummer,
    - Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde.
    Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr der Maschine vor- oder nachzudatieren.
    Ist die Maschine für den Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung konstruiert und gebaut, muss sie einen entsprechenden Hinweis tragen.
    Je nach Beschaffenheit müssen auf der Maschine ebenfalls alle für die Sicherheit bei der Verwendung wesentlichen Hinweise angebracht sein. Diese Hinweise unterliegen den Anforderungen der Nummer 1.7.1.
    Muss ein Maschinenteil während der Benutzung mit Hebezeugen gehandhabt werden, so ist sein Gewicht leserlich, dauerhaft und eindeutig anzugeben.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -