Urteil OVG NRW: Zum Brandschutz in Discountmärkten

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  • Tenor: Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren für einen Lebensmittelmarkt (Discounter) mit
    einer Fläche von 800m², können besondere Anforderungen an den Brandschutz (hier
    Rauchabzugsmöglichkeiten) gestellt werden.

    Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

    Aktenzeichen: 2 A 182/11

    Datum: 21.09.2012

    Quelle Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_…il20120921.html

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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