Tenor: Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren für einen Lebensmittelmarkt (Discounter) mit
einer Fläche von 800m², können besondere Anforderungen an den Brandschutz (hier
Rauchabzugsmöglichkeiten) gestellt werden.
Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 2 A 182/11
Datum: 21.09.2012
Quelle Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…182_11urteil20120921.html
Gruß
Simon Schmeisser