Hi all!
Das Thema ist MEINER Meinung nach kein SiFa-Thema, aber es gibt einen Vorfall, weswegen die SiFa mit dem Thema belästigt wird.
Übernachtungsbetrieb, ab 22:00h kein Personal mehr im Haus (und auch nicht erreichbar - keine Aufzüge o.Ä.). Kunde verletzt sich (reißt sich Unterarm auf). Die Haftungsfrage ist jetzt NEBENSÄCHLICH.
Muss ein solcher Betrieb die erste Hilfe für seine Gäste/Kunden organisieren? Analog sehe ich hier z.B. Tankstellen mit reinem Automatenbetrieb, Etap/Formule1-Hotels ohne Personal usw., sprich: KEINE Betreiberpflicht zur ersten Hilfe... (Notrufnummern aushängen: klar, natürlich!)
Während der Arbeitszeit ist auch klar: Erste Hilfe ist für die Mitarbeiter organisiert, wenn ein Kunde/Gast betroffen ist, wird er auch versorgt.
Und nachdem alle weg sind? Mir ist danach den Anfrager brutal abzuwimmeln, der sich beschwert, dass keine erste Hilfe organisiert war - das letzte Quentchen Sicherheit fehlt mir dazu. Ich kenne keine gesetzliche Grundlage, die den Sifa (oder auch nur den Betreiber) hier mit hereinzieht - oder fehlt mir etwas?
FG