Erste Hilfe im Hotel?

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  • Hi all!

    Das Thema ist MEINER Meinung nach kein SiFa-Thema, aber es gibt einen Vorfall, weswegen die SiFa mit dem Thema belästigt wird.

    Übernachtungsbetrieb, ab 22:00h kein Personal mehr im Haus (und auch nicht erreichbar - keine Aufzüge o.Ä.). Kunde verletzt sich (reißt sich Unterarm auf). Die Haftungsfrage ist jetzt NEBENSÄCHLICH.

    Muss ein solcher Betrieb die erste Hilfe für seine Gäste/Kunden organisieren? Analog sehe ich hier z.B. Tankstellen mit reinem Automatenbetrieb, Etap/Formule1-Hotels ohne Personal usw., sprich: KEINE Betreiberpflicht zur ersten Hilfe... (Notrufnummern aushängen: klar, natürlich!)

    Während der Arbeitszeit ist auch klar: Erste Hilfe ist für die Mitarbeiter organisiert, wenn ein Kunde/Gast betroffen ist, wird er auch versorgt.

    Und nachdem alle weg sind? Mir ist danach den Anfrager brutal abzuwimmeln, der sich beschwert, dass keine erste Hilfe organisiert war - das letzte Quentchen Sicherheit fehlt mir dazu. Ich kenne keine gesetzliche Grundlage, die den Sifa (oder auch nur den Betreiber) hier mit hereinzieht - oder fehlt mir etwas?

    FG

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  • Tja ... so hart es klingt, allgemeines Lebensrisiko des Gastes.

    Es gibt zu diesen Themen diverse Urteile (z.B. Sturz in der Dusche usw.) in denen grundsätzlich eine Haftung des Beherbergungsbetriebes abgelehnt wird, sofern der Betrieb seinen allgemeinen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist.
    Zu diesen Pflichten gehört aber nicht die Bereithaltung von Erste-Hilfe-Material für die Gäste - klar, natürlich die allgemeine Hilfeleistungspflicht nach § 232 c StGB, aber mehr nicht.

    Natürlich ist so ein Vorfall bedauerlich, aber eine gesetzliche Verpflichtung kann ich nicht finden.
    Es gibt einige wenige Betriebe, die zu den nicht besetzten Zeiten nachts eine Art Notrufnummer geschaltet haben, die bei einem Mitarbeiter bzw. einem Sicherheitsdienst aufläuft, der dann kurzfristig helfen kann. Aber das ist wohl mehr unter dem Service-Aspekt zu sehen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Selbst BG-Schulungszentren mit angeschlossenem Beherbergungstrakt haben des Nachts keine Notbesetzung für den Fall der Fälle.

    Jedenfalls kenne ich das nicht anders. Und die BG muss es ja ganz genau wissen. ;)

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.