Hi all!
Nach Studium aller einschlägigen Vorschriften bin ich noch zu KEINEM anderen Schluss gekommen, als dass es unerheblich ist, dass mit dem Gefahrstoff gar nicht gearbeitet wird, alle Verordnungen und TRGS gelten....
Es geht darum: Fremdfirma X lagert den Stoff bei der von mir betreuten Firma "F". Der Stoff ist (sehr) ätzend (basisch) und wassergefährdend. Es handelt sich um ca. 40 - 60l in 5 oder 10 l Kunststoffkanistern.
Stoff wird im geschlossenen Gebinde bei "F" angeliefert. Mitarbeiter von "F" lagert den Stoff vorschriftsmäßig ein (Hubwagen/Gabelstapler).
Fremdfirma X kommt, um die bestellte Dienstleistung zu verrichten. Ein Mitarbeiter von "F" stellt den Stoff per Hubwagen oder Gabelstapler zur Verfügung. Firma X geht mit dem Stoff um (Gefährdung von Mitarbeitern der Firma "F" ist ausgeschlossen, Bereich ist geperrt, Maschine ist aus). Wenn Framd-Firma X abreist, lagert Firma "F" den Stoff wieder ein. Das Gebinde ist zu diesem Zeitpunkt wieder verschlossen.
Dass ich "Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung" inkl. notwendiger PSA, Mittel zur Eindämmung der Ausbreitung und die entsprechende Unterweisung hierzu benötige ist klar.
Aber den Rest des Klumpatsch? AGW-Einhaltung? PSA bei der "Verwendung" zur Verfügung stellen und schulen? Betriebsanweisung...? Mit den Maßnahmen bei Freisetzung evtl. ja, aber der Rest? Im Endeffekt leistet die Firma "F" nur "innerbetrieblichen Transport" und "Lagerung" - aber der Stoff wird nicht "verwendet"... Wobei die Wahrscheinlichkeit, dass der Stoff freigesetzt wird, praktisch Null ist. Ein Kunststoffkanister wird normal nicht kaputtgehen, wenn er vom Stapler fällt - da muss schon ein anderer Stapler mit dem ersten Stapler kolidieren, und die Gebinde brutal quetschen, oder ein LKW drüberfahren oder so was...
Also: tatsächlich das komplette Programm "abspulen", oder gibt es ein Schlupfloch... Kann ich die Sache "einfacher" gestalten...
FG