BGR 133 offiziell zurückgezogen.

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  • Mit Rundschreiben vom 12.09.2013 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die BGR / GUV-R 133 offiziell zurückgezogen:

    Zitat

    Im Zuge der Verschlankung und Verzahnung des Arbeitsschutzrechts haben Staat und Unfallversicherung vereinbart, die neue Regel für Arbeitsstätten (ASR) zum Thema „Maßnahmen gegen Brände“ im sogenannten Kooperationsmodell, in enger Abstimmung mit der gesetzlichen Unfallversicherung, zu entwickeln. Im Rahmen dieses Kooperationsmodells wurden die wesentlichen Inhalte der Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit
    Feuerlöschern“ (BGR/GUV-R 133) in die neue Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A 2.2) übernommen. Weiterhin haben Staat und Unfallversicherung vereinbart, mit der Veröffentlichung der Regel für Arbeitsstätten im Gemeinsamen Ministerialblatt die Zurückziehung der BGR/GUV-R 133 einzuleiten, um Doppelregelungen zu vermeiden.
    Die neue Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A 2.2) ist zwischenzeitlich im Gemeinsamen Ministerialblatt erschienen (November 2012, S. 1225). Die Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR/GUV-R 133) ist somit vereinbarungsgemäß zurückzuziehen. Sowohl das zuständige Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ als auch der Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der
    DGUV haben der geplanten Zurückziehung zugestimmt.
    Der Grundsatzausschuss Prävention des Vorstandes der DGUV hat daher in seiner Sitzung 3/2013 am 20.08.2013 beschlossen, die Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR/GUV-R 133) mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Ich bin immer wieder erstaunt, dass es überhaupt so lange dauert etwas offiziell zu machen. Die meisten Berufsgenossenschaften haben sich ja an die Vereinbarung gehalten und die BGR 133 schon vor einem 3/4 Jahr zurückgezogen

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl