Keine Doppelkontrollen mehr in den Betrieben:
Niedersachsen setzt Beschluss der Arbeits- und Sozialminister um
In niedersächsischen Betrieben wird es keine
doppelten Kontrollen durch Berufsgenossenschaften
und staatliche Gewerbeaufsicht mehr geben. Das
sieht ein Erlass des Niedersächsischen
Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und
Gesundheit vor. Die Berufsgenossenschaften und
die staatlichen Arbeitsschutzbehörden haben sich
darauf verständigt, Besichtigungen der Betriebe wechselseitig anzuerkennen.
http://www.aplusa-online.de/news1?oid=4903
Keine Doppelkontrolle in Betrieben
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Adler Gerold -
18. Januar 2006 um 17:47 -
Erledigt
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Hallo,
weiß man schon, ob sich ander Bundesländer diesem Verfahren anschließen?
Gruß
gladis:-) -
- Offizieller Beitrag
Das soll in allen Bundesländern so geregelt werden, hat jedenfalls die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister beschlossen.
Genau nachzulesen unter:
http://www.justiz-soziales.saarland.de/medien/download/ASMK_82_2005.pdf
Niedersachsen war wohl nur "Erster".
Ich stelle mir die Koordination aber nicht so einfach vor. Bisher haben Gewerbeaufsicht und BG nicht hundertprozentig deckungsgleich geprüft.
Und wenn die Gewerbeaufsicht nun den Hauptanteil der Kontrollen durchführt, was machen denn dann die TABs?
Grüße,
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[Und wenn die Gewerbeaufsicht nun den Hauptanteil der Kontrollen durchführt, was machen denn dann die TABs?
Also, wenn ich mir die Personalausstattung der Gewerbeaufsichtsämter ansehe, überkommen mich doch erhebliche Zweifel. Die Wahrscheinlichkeit eines Lottogewinns dürfte damit höher liegen als die Wahrscheinlichkeit eines Besuchs im eigenen Unternehmen. Ausnahme ist da sicher der Bereich Hygiene und Lebensmittel. Aber sonst...
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Danke
ich denke, da kann man gespannt sein, wie sich das dann tatsächlich in der Praxis gestaltet.
Gruß
gladis:-)