Betiebsanweisung Holzstaub

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  • wir hatten gestern ASA Sitzung und unser Betriebsarzt hat meine Betriebsanweisung Holzstaub auseinander genommen! Wegen Buchen und Eichenholzstaub der ja als krebserzeugend eingestuft ist, da wir nur Spanplatten bearbeiten mit guter Absaugung, frage ich mich ob wir die Sätze die ich aus dem Netz habe von der Betriebsanweisung löschen kann ? und unser Betriebsarzt müsste wenn wir diese so stehen lassen noch andere Untersuchungen an unseren Kollegen durchführen. Jetzt möchte gerne wissen ob Spanplatten, wo ja mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, das da auch Eichen und Buchenholz mit drin verarbeitet ist, ob das für uns auch Gesundheitsschädlich ist.

  • Hi dprinz,

    wenn die Spanplatten Buchen- und/oder Eichehölzer enthalten und die Platten so bearbeitet werden, das Stäube entstehen dann muss das in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden.

    Wenn ich lese das du die Betriebsanweisung aus dem Netz hast, vermute ich mal das es keine Gefährdungsbeurteilung gibt. Die ist aber die Vorraussetzung dafür eine Betriebsanweisung zu erstellen .

    Vielleicht auch hilfreich für dich die TRGS 553 Holzstäube http://www.baua.de/cae/servlet/co…File/47887/TRGS

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016