Hallo zusammen,
aufgrund eines Brandschutzkonzeptes (kürzlich erstellt für ein Bestandsgebäude) wurde eine Rauchschutztür (T 30-RS) nachgerüstet, weitere Türen sind beauftragt. Es handelt
sich um eine zweiflügelige Tür mit Feststelleinrichtung.
Ich wurde beauftragt, die Dokumentation zusammenzutragen und auf Vollständigkeit zu checken.
Meine Frage: Welche Dokumentation bzw. Prüf / Abnahmeprotokolle zu dieser Tür / zu der Feststellanlage müssen wir als Betreiber vom Errichter erhalten? Welche vom Hersteller?
Eingebaut wurde die Tür von einem Metallbaubetrieb. Darf diese die Tür abnehmen?
Danke und Gruß
derkoenig