Dokumentation zu Rauchschutztüren

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  • Hallo zusammen,


    aufgrund eines Brandschutzkonzeptes (kürzlich erstellt für ein Bestandsgebäude) wurde eine Rauchschutztür (T 30-RS) nachgerüstet, weitere Türen sind beauftragt. Es handelt
    sich um eine zweiflügelige Tür mit Feststelleinrichtung.
    Ich wurde beauftragt, die Dokumentation zusammenzutragen und auf Vollständigkeit zu checken.
    Meine Frage: Welche Dokumentation bzw. Prüf / Abnahmeprotokolle zu dieser Tür / zu der Feststellanlage müssen wir als Betreiber vom Errichter erhalten? Welche vom Hersteller?
    Eingebaut wurde die Tür von einem Metallbaubetrieb. Darf diese die Tür abnehmen?

    Danke und Gruß
    derkoenig

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  • Hallo,

    was willst Du abnehmen, den Einbau der Tür?
    Dieses Thema (BS-Türen/Wartung usw.) haben wir schon öfters gehabt,
    siehe Forensuche dazu.

    Was auszuhändigen ist, steht in der Regel in der Allgemeine bauaufsichtlichen
    Zulassung der Tür. Sieht so aus: http://www.hoermann.de/fileadmin/doku…nd_T30-2_H3.pdf

    Ich würde mir folgendes u.a. aushändigen lassen:

    - Übereinstimmungsbestätigung
    Der Unternehmer (in eurem Fall der Metallbaubetrieb), muss eine
    Übereinstimmungsbestätigung ausstellen, mit dieser bescheinigt er
    den fachgerechten Einbau der Tür gemäß Zulassung. Wie sowas
    aussieht siehst Du im oben aufgeführten Beispiel von mir (letzte Seite).
    Beachte auch eventuell notwendige Bestätigungen für "Zubehör".

    - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Tür. Ist die Tür mit einer
    Feststellanlage ausgerüstet, dann auch von dieser die Zulassung.

    - Einbauanleitung/ Wartungsanleitung

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010