Unterweisungen Online durchführen....

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  • Hallo.


    bei mir in der Abteilung wird gerade, dass über die Einführung einer Online-Unterweisung-Plattform diskutiert.


    Hat schon jemand Erfahrungen damit? Wie sieht es rechtlicher seits damit aus, ist das überhaupt zulässig?


    gruss

    marti

    Auszug aus "Junge" von "Die Ärzte":

    "Willst du, dass wir sterben?"

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  • Das Problem ist im Dialog:12024 bei KomNet besprochen:


    TRGS 555 mit Wirkung Ziffer 4.3 Abs. 1:

    „Elektronische Medien können zur Unterstützung und Vorbereitung der Beschäftigten auf die Unterweisung genutzt werden.
    Die Unterweisung der Beschäftigten muss daneben aber stets auch mündlich erfolgen.“


    Grüße
    Flügelschraube

  • Hi,

    klar ist das zulässig nur halt nicht alleine, ein bischen mündlich muss immer noch sein. Die Gefahrstoffverordnung z.B. fordert noch die mündliche Unterweisung. Grundsätzlich haben sich die Zeiten aber geändert. Vor nicht allzu langer Ziet haben die BGn die E-Unterweisung noch abgelehnt.

    Einen ganz guten Leitefaden zum Thema elektronische Unterweisung hat die BG Verkehr herausgebracht. Ich häng den mal an.

    Bei uns im Unternehmen machen wir die elektronische Unterweisung seit Anfang diesen Jahres. Es gibt allerdings immer noch die mündliche Unterweisung durch den jeweiligen Vorgesetzten, beispielsweise wenn neue Verfahren eingeführt werden oder wenn es Unfälle/Beinahunfälle gegeben hat.

    Grüße

    awen

  • Hallo Kollegen/innen,

    wir sind auch an dem Thema. Klar ist, dass nur Online-Unterweisungen nicht genug sind. Der Hinweis von "awen" ist korrekt.

    Es wird sicher noch weitere Themen geben: Brand-/Ex-Schutz oder eben alle die Dinge, die betriebliche Regelungen betreffen. Das wird man meistens Online nicht finden.

    Ich möchte ja keine Werbung machen, daher lass ichs. Aber schaut doch mal DGU-Zertifizierten Online-Unterweisungen nach.

    Gruß aus der Eifel

    Grüße aus der Eifel
    CW-SIFA