Neue Maschinen Anlage in Betrieb nehmen

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  • Hay

    Mal einen Frage für eine Maschinenanlage die wir in Betriebnehmen wollen.

    Diese weißt noch einige Mängel auf.

    Jetzt kam man darauf das wir diese Anlage in "Testbetrieb" betreiben wollen.

    Testbetrieb --> wo steht geschrieben (Gesetz) wie lange eine Testphase sein kann.

    Ich habe in der Maschinenrichtlinie und Produktsicherheitsgesetz nicht das Passende gefunden.

    Danke schon mal im vorraus

    Miek

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  • Testbetrieb --> wo steht geschrieben (Gesetz) wie lange eine Testphase sein kann.

    ... vielleicht hier ein paar nützliche Informationen
    http://www.bghm.de/fileadmin/user…robebetrieb.pdf

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Maschinen, die in der Erprobungsphase nicht vollständig den
    Mindestanforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie entsprechen,
    dürfen im sogenannten Betrieb zur Erprobung betrieben werden. Es sind an
    den Probebetrieb folgende Bedingungen geknüpft:
    • Ein Sicherheitsbereich um die Maschine muss abgesperrt und
    kenntlich gemacht werden,
    • die mit der Erprobung der Maschine beauftragten Mitarbeiter müssen
    eingewiesen sein und auf die mit der zu erprobenden Maschine
    verbundenen Gefahren hingewiesen sein,
    • es muss eine für die Erprobung verantwortliche Person benannt
    werden,
    • der Zugang für Unbefugte muss gesperrt werden,
    • es muss eine Betriebsanweisung erstellt werden.

    Wer andern eine Bratwurst brät,
    der hat ein Bratwurstbratgerät

  • Hallo zusammen,

    beim Vortrag bei der BAUA in Dortmund letzte Woche war auch die Inebtriebnahme von Neuanlagen inklusive des Probebetriebs ein Thema.
    Dabei wurde vom Dozenten als hilfreiches Dokument eine "vertragliche Vereinabrung" zwischen Betreiber und Hersteller angesprochen. Diese soll vor allem 2 Dinge regeln:
    1. Schliessen der Grauzone zwischen Aufnahme des Probebetriebs und Erstellen und Übergeben der CE - Konformität
    2. Sicherstellen, dass die entsprechenden Aspekte des Gefahrenübergangs der Maschine oder Teile davon organisiert werden (sprich: wer haftet wann und wofür).

    Klar macht es Sinn, dieses im Pflichtenheft bereits vertraglich zu regeln. Aber hat einer von Euch so ein Dokument schon einmal unabhängig vom Pflichtenheft erstellt und kann mir ein paar Inspirationen geben?
    Letztendlich muss ein derartiges Dokument ja einigermaßen rechtsverbindlich formuliert sein, und vergessen sollte man auch nichts.

    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hallo torsten,

    anbe ein Dokument welches gerne als Inspiration genutzt werden kann. Für folgende Situationen war es be mir im Einsatz:

    Großes Unternehmen mit eigenem Anlagenbau. Jett hatte man z.B. eine Altanlage die automatisiert werden sollte hierbei gab es dann umbaumaßnahmen und in diesem Zuge dann auch immer das ganze verfahren Konformitätsbewertung mit allem was dazugehört.
    Wir hatten damals auch als Problem erkannt was passiert mit der Anlage die im Verantwortungsbereich von Herrn Mustermann steht wenn diese von einer anderen Abteilung (Anlagenbau) umgebaut und auch getestet wird. Wir haben dann beschlossen, dass die Anlage temporär übergeben wird. und hierbei dann ein neuer Verantwortlicher vorhanden ist.

    Vielleicht hilft dir das Dokument ja weiter.

    Allerdings alle Angaben ohne Gewähr auf rechtsverbindlichkeit!!!!

    Grüße

    Benjamin

  • Hallo,

    in unserem Unternehmen (mittelständiger Werkzeugmaschinenbauer) werden im Zuge des Probebetriebs Betätiger zum "Überbrücken" von Sicherheitseinrichtungen (Schutzhauben etc.) eingesetzt. Ich erstelle hierfür zur Zeit eine Sicherheitskonzept für den Einsatz dieser Betätiger, so dass zukünftig nur noch registrierte Betätiger von unterwiesenen Mitarbeitern eingesetzt werden dürfen. Hat hier jemand Erfahrung zu dieser Thematik?

    Viele Grüße
    helly1969