Hallo zusammen,
ich bin zur Seit Sicherheitsbeauftragter unserer Geschäftsleitung (Büroräume). Darüberhinaus kümmere ich mich als Sachbearbeiter für Arbeistssicherheit auch um unsere Aussenstellen (Büros, Werkstätten); im August beginne ich meine Ausbildung zur Sifa bei der BG Verkehr. Wir hatten bisher keine Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Gibt es Vorschriften hinsichtlich der Anzahl der notwendigen Brandschutz- und Evakuierungshelfer (gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter)? Ich habe an mindestens 2 Helfer pro Standort gedacht (die Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Standorten liegt im Bereich 10 bis 40 Personen). Ausbildung soll durch unsere derzeitige Sifa + Brandschutzbeauftragten(extern) erfolgen. Wäre dies soweit ok?
An einem Standort gibt es eine mobilitätseigeschränkte Mitarbeiterin, in unserer Geschäftsleitung eine Mitarbeiterin mit starker Höhenangst (Evakuierung über Treppenhaus aus dem 16. OG eines Hochhauses), die eine Begleitung benötigt, was bisher bei den Übungen auch immer gegeben war. Müssen in diesen Fällen besondere Maßnahmen ergriffen werden? Spezielle Personen hiermit zu beauftragen ist ja auch nicht "die Lösung", da diese ja aus den verschiedensten Gründen im Ernstfall nicht anwesend sein könnten.
Vielen Dank + viele Grüße
Detlef