Brandschutz- und Evakuierungshelfer

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  • Hallo zusammen,

    ich bin zur Seit Sicherheitsbeauftragter unserer Geschäftsleitung (Büroräume). Darüberhinaus kümmere ich mich als Sachbearbeiter für Arbeistssicherheit auch um unsere Aussenstellen (Büros, Werkstätten); im August beginne ich meine Ausbildung zur Sifa bei der BG Verkehr. Wir hatten bisher keine Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Gibt es Vorschriften hinsichtlich der Anzahl der notwendigen Brandschutz- und Evakuierungshelfer (gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter)? Ich habe an mindestens 2 Helfer pro Standort gedacht (die Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Standorten liegt im Bereich 10 bis 40 Personen). Ausbildung soll durch unsere derzeitige Sifa + Brandschutzbeauftragten(extern) erfolgen. Wäre dies soweit ok?
    An einem Standort gibt es eine mobilitätseigeschränkte Mitarbeiterin, in unserer Geschäftsleitung eine Mitarbeiterin mit starker Höhenangst (Evakuierung über Treppenhaus aus dem 16. OG eines Hochhauses), die eine Begleitung benötigt, was bisher bei den Übungen auch immer gegeben war. Müssen in diesen Fällen besondere Maßnahmen ergriffen werden? Spezielle Personen hiermit zu beauftragen ist ja auch nicht "die Lösung", da diese ja aus den verschiedensten Gründen im Ernstfall nicht anwesend sein könnten.

    Vielen Dank + viele Grüße
    Detlef

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  • Hallo Detlef,
    schau Dir mal in Ruhe die ASR A2.2 an und klopfe den Ist-Zustand damit ab, dann bist Du erstmal ein gutes Stück weiter und kannst mit den Erkenntnissen die nächsten Schritte mit der Sifa angehen, natürlich unter Berücksichtigung der bisherigen Arbeit des Kollegen.

    http://www.baua.de/de/Themen-von-…R/ASR-A2-2.html


    Gruss vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"


  • Ich habe an mindestens 2 Helfer pro Standort gedacht (die Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Standorten liegt im Bereich 10 bis 40 Personen). Ausbildung soll durch unsere derzeitige Sifa + Brandschutzbeauftragten(extern) erfolgen. Wäre dies soweit ok?

    Zwei BS-Helfer wären bei 40 Personen am Standort zwar formal ausreichend, in der Praxis wohl
    eher je nach Aufgabengebiet nicht. Schau in die bereits im Thread erwähnte ASR A2.2, dort findest Du
    einen Wert mit 5%. Ferner solltest Du Umstände wie Schichtarbeit, Krankheit etc. bei der Festlegung der
    Anzahl der BS-Helfer berücksichtigen. Das die Ausbildung u.a. durch einen Brandschutzbeauftragten erfolgt,
    geht in Ordnung. Nach der vfdb 12/09-01 gehört u.a. die Ausbildung von Brandschutzhelfern zu den
    möglichen Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten. In der ASR A2.2 findest Du entsprechende Hinweise wie
    Brandschutzhelfer ausgebildet werden sollten.


    An einem Standort gibt es eine mobilitätseigeschränkte Mitarbeiterin, in unserer Geschäftsleitung eine Mitarbeiterin mit starker Höhenangst (Evakuierung über Treppenhaus aus dem 16. OG eines Hochhauses), die eine Begleitung benötigt, was bisher bei den Übungen auch immer gegeben war. Müssen in diesen Fällen besondere Maßnahmen ergriffen werden? Spezielle Personen hiermit zu beauftragen ist ja auch nicht "die Lösung", da diese ja aus den verschiedensten Gründen im Ernstfall nicht anwesend sein könnten.

    Du hast doch dann Brandschutzhelfer vor Ort, die können sich diesen "besonderen Personen"
    im Ernstfall annehmen, ggfs. auch durch Evakuierungshelfer. Warum sollten diese im Ernstfall
    nicht anwesend sein?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Thomas,

    vielen Dank, die ASR A2.2 ist das was ich gesucht hatte.

    Hallo Simon,

    vielen Dank für die Antwort. Bezüglich evtl. Abwesenheiten hatte ich an Urlaub, Dienstreise, Krankheit etc. gedacht - mit der Konsequenz, daß es evtl. nötig wäre einen gewissen Puffer anzulegen, d.h. eine Quote von 5%+x anzustreben. So habe ich z.B. für den besonders wichtigen Werkstattbereich 3 Helfer vorgesehen (bei z.Zt. 24 Mitarbeitern).

    MfG
    Detlef

  • Hallo,

    ja, kann man so machen. Die Frage ist halt, was sollen die Brandschutzhelfer
    machen (Aufgabengebiet)? Wenn angestrebt wird, dass die Brandschutzhelfer
    entsprechende Aufgaben wie Einweisung der Feuerwehr, Evakuierung usw.
    übernehmen sollen, dann brauche ich dafür natürlich auch eine gewisse Anzahl
    von Brandschutzhelfer. Habe ich diese Anzahl ermittelt, muss ich natürlich
    Faktoren wie Krankheit, Urlaub usw. bei der notwendigen Anzahl
    berücksichtigen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo Simon,

    die Brandschutzhelfer sollen auch als Evakuierungshelfer und zur Einweisung der Feuerwehr tätig sein. Also ist der Gedanke hier lieber mehr Mitarbeiter auszubilden ok.
    Vielen Dank.

    MfG Detlef