Elektrische Betriebsmittel

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Oft taucht in Gefährdungsbeurteilungen folgende Frage auf:


    Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht
    von elektrotechnisch unterwiesenen Personen errichtet und betrieben?

    Elektrische Betriebsmittel sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einezlenen Teilen dem anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern... und Verbrauchen) ... dienen. BGV A3

    Das würde doch im Umkehrschluß bedeuten, dass jeder Unternehmer eine Elektrofachkraft haben müsste oder er keine Elektrischen Betriebsmittel betreiben darf, wenn ich "betrieben" mit bedienen gleichsetze.

    Oder sollte man das Thema trennen in errichten, ändern und instanhalten auf
    der einen und "Benutzten im Sinne von betreiben" auf der anderen Seite. Das deckt sich doch auch mit der BGV A3. oder?


    DerUnternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einerElektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischenRegeln
    entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden.

    Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden. BGV A3

    Eine Möglichkeit wäre dann das aufteilen in mehrere Fragen.

    Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen errichtet, geändert oder instandgehalten?

    Werden elektrische Anlagen und Betriebsmitteln entsprechend der elektotechnischen Regeln betrieben? (Was auch immer das alles sein mag. z. B. VDE konforme Errrichtung, Prüfung BGV A3/BetrSichV)

    Sind die Mitarbeiter ausreichend im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und die damit verbundenen Gerfahren unterwiesen? (in Abhängigkeit der Betriebsmittel udn Betriebsstätten)


    Gerne diskutiere ich weiter

  • ANZEIGE
  • Ich denke, wir müssen unterscheiden, ob das Betreiben eines elektrischen Betriebsmittels oder einer elektrischen Anlage die Fachkenntnisse einer "Elektrofachkraft" (EFK) oder einer "elektrotechnisch unterwiesenen Person" (EUP) erfordert oder ob die Betriebsmittel (z.B. Bohrmaschine, Handlampe) und Anlagen (z.B. Beleuchtung, Heizung) für die Benutzung durch elektrotechnische Laien konzipiert sind und keine elektrotechnischen Fachkenntnisse erfordern.

    Insofern sehe ich bei der ersten (gängigen) Version der Frage kein grundsätzliches Definitionsproblem.

    Aber die von dir vorgeschlagene Dreiteilung hat auch ihren Charme ... :)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)