"Gemäß § 3 BaustellV ist der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden einen SiGeKo zu bestellen..."
Wie ordne ich dabei Nachauftragnehmer ein? Der Auftrag ist an einen Unternehmer vergeben, dieser hat sich jedoch Nachauftragnehmer gebunden. Handelt es sich somit zwangläufig um mehrere Arbeitgeber?
Wie verhalte ich mich, wenn mehrere Auftraggeber auf einer gemeinsamen Baustelle agieren und dabei einer der Auftraggeber Teilleistungen in Eigenregie erledigt (Stadt und Stadtwerke beauftragen eine Straßenbaumaßnahme an einen Tiefbauunternehmer, dieser hebt die Gräben für die Wasserleitung aus, die Stadtwerke verlegen ihre Leitungen aber selbst).
Danke schon mal für Eure Mithilfe!!
Grüße aus Thüringen!