mehrere Arbeitgeber...

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  • "Gemäß § 3 BaustellV ist der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden einen SiGeKo zu bestellen..."
    Wie ordne ich dabei Nachauftragnehmer ein? Der Auftrag ist an einen Unternehmer vergeben, dieser hat sich jedoch Nachauftragnehmer gebunden. Handelt es sich somit zwangläufig um mehrere Arbeitgeber?
    Wie verhalte ich mich, wenn mehrere Auftraggeber auf einer gemeinsamen Baustelle agieren und dabei einer der Auftraggeber Teilleistungen in Eigenregie erledigt (Stadt und Stadtwerke beauftragen eine Straßenbaumaßnahme an einen Tiefbauunternehmer, dieser hebt die Gräben für die Wasserleitung aus, die Stadtwerke verlegen ihre Leitungen aber selbst).
    Danke schon mal für Eure Mithilfe!!

    Grüße aus Thüringen!

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  • "Gemäß § 3 BaustellV ist der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden einen SiGeKo zu bestellen..."
    Wie ordne ich dabei Nachauftragnehmer ein? Der Auftrag ist an einen Unternehmer vergeben, dieser hat sich jedoch Nachauftragnehmer gebunden. Handelt es sich somit zwangläufig um mehrere Arbeitgeber?


    Hallo Marathon13,

    ich versuche es mal mit einer Antwort. Und zuerst lese ich den §3 nochmal Wort für Wort durch:

    ...ist der Bauherr verpflichtet, für Baustellen...

    Hier ist der Bauherr genannt und nicht der Auftraggeber. Und Bauherr ist nach meiner Kenntnis normalerweise der Eigentümer. Gehört die Straße der Stadt oder den Stadtwerken?

    ...auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden...

    Hier geht es um Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber. Eine Unterscheidung nach Auftraggeber, Auftragnehmer oder Nachauftragnehmer kann ich hier nicht herauslesen. Allein die Frage, ob es Beschäftigte unterschiedlicher Weisungsrechte gibt, ist hier entscheidend.
    Und Auftragnehmer wie Nachauftragnehmer sind, sobald sie Beschäftigte (außer dem Chef) haben, Arbeitgeber.

    Aber die wichtigere Frage ist noch vorab zu klären: Handelt es sich überhaupt um eine Baustelle? Oder nur um eine bauliche Maßnahme?

    Ich hoffe das hilft zur Beurteilung der Sachlage.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko,

    danke für Dein hilfreiches Statement. Mit dem letzten Absatz hat sich das Problem ja eigentlich schon erklärt...ein SiGeKo ist wohl unabkömmlich. Ich möchte aber auch noch auf Deine Fragen eingehen:
    Es handelt sich dabei um eine Gemeinschaftsmaßnahme. Es gab eine Ausschreibung mit verschiedenen "Titeln". Letztendlich vergeben zwei Bauherrn (Stadt und Stadtwerke) jeweils an den gleichen Unternehmer (der sich dann aber wieder Nachauftragnehmer zur Erfüllung seiner Aufgaben Nachauftragnehmer heranzieht). Die Straße gehört der Stadt....die Trinkwasserleitung den Stadtwerken. Also läßt die Stadt ihre Straße erneuern und die Stadtwerke lassen sich im gleichen Zuge Gräben für ihr Wasserleitung ausheben.

    Na dann sollte ich mich nun mal um die Bestellung des SiGeKo kümmern.

    Grüße aus Thüringen!