GB Monteur Werkstatt

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  • Ins spezielle stellt sich mir die Frage, ob ich bei der Risikobewertung das generelle Risiko betrachten soll/muss, also unabhängig von den bereits umgesetzten Maßnahmen oder das nach erfolgter Umsetzung der Maßnahmen verbleibende Restrisiko.

    Ich habe das generelle Risiko bewertet, also unabhängig der bereits umgesetzten Maßnahmen, dafür habe ich jedoch angegeben, dass kein Risiko (mehr) vorhanden ist, also mit "nein" angekreuzt.
    Es gäbe jetzt noch die zweite alternative, dass ich einfach das Restrisiko bewerte und dafür aber das Risiko mit "ja" ankreuze.

    Wie geht ihr bei eurer GB vor oder was würdet ihr empfehlen?

    Gruß Martin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Martin,

    natürlich musst du die generelle betrachtung der risiken ermitteln und dann die entsprechende berwertung machen, was mir bei dir fehlt, eine klarere struktur ob nun ein arbeitsmittel oder eine tätigkeit usw. betrachtet wird. Kann aber auch mein subjektives empfinden sein... :whistling:

    Habe dir im anhang mal ein paar screens drangehangen, wie ich meine GB mache, ist natürlich geschmackssache wie es letztendlich vom layout aussieht. Die risiko analyse und bewertung nehme ich zb. nicht mit in die GB mit rein...

  • Hallo Toni,

    vielen Dank für deine Antwort.
    Du hast Recht, dass es sich im Detail nicht exakt erkennen lässt, um welche Tätigkeit bzw. Arbeitsmittel es sich jeweils handelt, da ich diese immer zusammengefasst und oben beschrieben habe. In dem Beispiel Werkstatt sind das Wartung, Inspektion, Hydraulik, Schweißarbeiten, Umgang mit Betriebsmitteln und Gefahrstoffen und Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen (Baumaschinen).
    Beim Innendienst in der selben Abteilung habe ich die Tätigkeiten z.B. auf Planung, Disposition, Kundenbetreuung, direkte und Telefonkontakte und Unterweisungen zusammengefasst.

    Mit Hilfe derA017 von der BGRCI habe ich versucht, Anhand der Übersicht der Gefährdungsfaktoren zu beurteilen, ob diese an den einzelnen Arbeitsplätzen zutreffend sind und wenn ja, mit welchen Maßnahmen dem entgegenwirken kann. Wenn dies bereits erfolgt ist und die Wirkungskontrolle somit positiv ausgefallen ist, habe ich es als anforderungsgerecht und somit erledigt betrachtet.

    Gruß Martin

    Einmal editiert, zuletzt von MartinE (26. Juni 2013 um 22:28)

  • Hallo Toni,

    vielen Dank für deine Antwort.
    Du hast Recht, dass es sich im Detail nicht exakt erkennen lässt, um welche Tätigkeit bzw. Arbeitsmittel es sich jeweils handelt, da ich diese immer zusammengefasst und oben beschrieben habe. In dem Beispiel Werkstatt sind das Wartung, Inspektion, Hydraulik, Schweißarbeiten, Umgang mit Betriebsmitteln und Gefahrstoffen und Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen (Baumaschinen).
    Beim Innendienst in der selben Abteilung habe ich die Tätigkeiten z.B. auf Planung, Disposition, Kundenbetreuung, direkte und Telefonkontakte und Unterweisungen zusammengefasst.

    Mit Hilfe derA017 von der BGRCI habe ich versucht, Anhand der Übersicht der Gefährdungsfaktoren zu beurteilen, ob diese an den einzelnen Arbeitsplätzen zutreffend sind und wenn ja, mit welchen Maßnahmen dem entgegenwirken kann. Wenn dies bereits erfolgt ist und die Wirkungskontrolle somit positiv ausgefallen ist, habe ich es als anforderungsgerecht und somit erledigt betrachtet.

    diese an den einzelnen Arbeitsplätzen

    Hallo Martin,
    Die GBU ist klar gegliedert, die Gefährdungsfaktoren sind benannt, die Optik ist übersichtlich. Die hinterlegten Fragen bringen dich schnell an den Kern der Gefahr.

    Beschreibe zu Anfang das Arbeitssystem mit seinen Systemelementen (Eingabe, Ausgabe, Mensch, .....). Dabei solltes du schon feststellen, ob es sinnvoll ist, die "ganze Halle" zubetrachten oder eben einzelne Arbeitsplätze. Hat die GBU Handlungsbedarfe signalisiert, sollten Maßnahmen folgen, um die Risiken zu reduzieren. Selten ist es so, dass zu Anfang alles in den Akzeptanzbereich wandert. Deshalb wird eine Wirkungskontrolle gefordert, um zu sehen, ob und wie die Maßnahmen greifen. Auch können neue Wechselwirkungen entstehen oder gefahrbringende Bedingungen jetzt wirken, die neu bewertet werden müssen. Arbeitsplätze ohne Restrisiko gibt es für mich nicht. Wie hast du das Risiko hoch, mittel, niedrig definiert?
    Ich gehe hier nach Nohl und habe der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadensschwere die Ziffern 1-5 zugeordnet, so dass du bis 5x5=25 wichten kannst. Demnach hast du im Besorgnisbereich die Möglichkeit die 6,9 oder 12 zu vergeben.
    Ich hatte jetzt den Fall, dass der Standortleiter im "Konsenz" festgelegt hat, für einen Bereich keine Sicherheitsschuhe vorzuschreiben. Er hat sich aus der unfallfreien Zeit der Vergangenheit leiten lassen wollte das Thema mit organisatorischen Maßnahmen abarbeiten.Jetzt wollte er von mir die Bestätigung, dass er keine Gefahr mehr hat. Ich habe die Risikoeinschätzung lediglich von 12 auf 9 abgesenkt; fertig.
    Meine Geschäftsleitung mag Visualisierung, keine Details. Ich stelle bereits dem Prinzip folgend: Das Wichtigste zuerst" das Ergebnis der GBU auf der ersten Seite im Kreisdiagramm da.


    Grüße Steffen

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