Auslegung Sprinkleranlage

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  • Guten Morgen.


    Ich habe hier ein Abnahme-Zeugniss einer Sprinkeranlage vom VdS vorliegen.

    Leider kann ich daraus herauslesen:

    a) für welche Lagerkonfiguration ST1 bis ST6 nach DIN EN 12845 das ausgelegt wurde,

    b) ebensowenig welche Brandgefahrenklasse LH, OH1 , OH2, usw. nach DIN EN 12845 bzw. VdS CEA 4001 zu Grunde gelegt wurde.


    so Infos wären für mich hilfreich, wo und wie bekomme ich diese? muss ich mich da an den Errichter (Hersteller der Anlage) wenden?

    Gruss

    Daniel

    Auszug aus "Junge" von "Die Ärzte":

    "Willst du, dass wir sterben?"

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  • Hallo,

    beim Errichter oder bei dem (SV) der die Sprinkleranlage abgenommen hat.
    Diese Informationen müsstest Du aber auch im BSK finden...sofern es eines
    gibt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo.


    tja wo soll ich anfangen.

    wer blöde Fragen stellt..... kriegt bei uns ganz schnell ==> eine Weiterbildung, will heissen ich als Fasi-Azubi habe in den nächsten 2 Monaten ne Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten. (beim Tüv)

    Zum Thema BSK (Brandschutzkonzept) hmm sagen wir mal so: nicht dokumentiert heisst nicht erledigt. ich finde keine Doku darüber, also werde ich wohl dieses Jahr mich noch damit befassen müssen.

    Thema Abnahmezeugnis (Datum Juni 1985!!) enthält leider nicht diese von mir gewünschten Auslegungsdaten. Ich bin grad beim Errichter am rumtelefonieren, doch diese Firma wurde zwischenzeitlich von einem weltweit-agierenden Brandschutz-Konzern ( Name beginnt mit "T" :D ) aufgekauft. Also höre ich zZ viel Telefonwarteschleifenmusik.


    schönes WE euch allen

    Auszug aus "Junge" von "Die Ärzte":

    "Willst du, dass wir sterben?"

  • Hallo,


    Zum Thema BSK (Brandschutzkonzept) hmm sagen wir mal so: nicht dokumentiert heisst nicht erledigt. ich finde keine Doku darüber, also werde ich wohl dieses Jahr mich noch damit befassen müssen.

    Wenn keines vorhanden ist, wird es aktuell auch keine Notwendigkeit für die
    Erstellung von einem BSK geben. Anders kann es natürlich sein, wenn sich
    mittlerweile der Betrieb aus baulicher Sicht oder aufgrund der Nutzung geändert
    hat, dann kann ein BSK erforderlich sein. Letztendlich entscheidet dieses dann
    aber die zuständige Brandschutzdienststelle/ Bauamt.

    Natürlich steht es einem jeden Betrieb frei, ein BSK (z.B. hinsichtlich
    organisatorischer Brandschutzmaßnahmen) aufstellen zu lassen.


    Thema Abnahmezeugnis (Datum Juni 1985!!) enthält leider nicht diese von mir gewünschten Auslegungsdaten. Ich bin grad beim Errichter am rumtelefonieren, doch diese Firma wurde zwischenzeitlich von einem weltweit-agierenden Brandschutz-Konzern ( Name beginnt mit "T" :D ) aufgekauft. Also höre ich zZ viel Telefonwarteschleifenmusik.

    Und wer kümmert sich um die Sprinkleranlage? Vielleicht kann auch der Kundendienst
    Auskunft darüber geben, der die wiederkehrenden Prüfungen etc. vornimmt?
    Oder Du wendest dich an die zuständige Brandschutzdienststelle, die dürften auch
    über entsprechende Unterlagen (Planungsunterlagen) zur Sprinkleranlage verfügen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010