Petroleum in einer Abfüllanlage in Dosen einfüllen

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,

    ich bin neu bei euch. Bin schon einige Zeit angemeldet und habe auch schon interessante Themen für mein Unternehmen gefunden.

    Die Seite ist eine tolle Sache. Bin begeistert !!

    Nun habe ich aber ein Thema, über das ich im Forum noch nichts gefunden habe. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

    Ich bin dabei eine Gefährdungsbeurteilung über eine Abfüllanlage für Petroleum zu machen. An der Anlage werden in Aludosen ein Docht eingfügt, dann Petroleum eingfüllt und schließlich ein Deckel aufgerollt. Das fertige Produkt ist dann eine Kerze. Die mechanischen Gefährdungen haben wir alle gefunden und behoben. Aber auf was muss ich bei dem Petroleum achten. Es werden ca. 300 ml Petroleum in jede Dose gefüllt. Das Petroleum kommt durch eine Leitung vom Keller aus einem großen Behälter und wird über eine Hubpumpe eingefüllt. Alles läuft automaisch.

    Danke schon mal.

  • ANZEIGE
  • Hallo ...

    ich gehe mal davon aus das Du das Sicherheitsdatenblatt dazu schon gelesen hast, da steht auch schon bisschen was drin.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ...An der Anlage werden in Aludosen ein Docht eingfügt, dann Petroleum eingfüllt und schließlich ein Deckel aufgerollt.

    Aus welchem Material ist der Deckel?

    ...Das fertige Produkt ist dann eine Kerze.


    Meiner Meinung nach ist das Produkt eine Öllampe und keine Kerze, ein nicht unwesentlicher Unterschied.
    Bei Öllampen gab es ja mehrere tödliche Unfälle mit Kindern, daher auch einige Verbote in diesem Bereich, siehe ChemVerbV.
    Die Produktinformation und Kennzeichnung des Produktes dürfte interessant sein.
    Sind die Leitungen usw. eurer Abfüllanlage entsprechend der Wassergefährdung ausgeführt?
    Die Brandgefahr sollte über den Flammpunkt und die Flüchtigkeit abgeklärt werden, wobei man hier den Docht als potentielle "Brandhilfe" ansehen kann => Zündquellen ausschließen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das geht ja super schnell hier.

    Ich muss gestehen, ich hab das Sicherheitsdatenblatt jetzt erst gelesen. (56 Seiten)

    Das Lampenöl ist nicht explosionsgefährlich und nicht brennbar. (Falmmpunkt 61°C) Es kann bei verschlucken Lungenschädigungen erzeugen und rissige spröde Haut verursachen. Es ist auch Gewässerschädigend. Müssen dann die Mitarbeiter geschützt werden? Eigentlich kommen höchstens die Einsteller mit dem Petroleum in Kontakt.

    Die Leitungen in der Produktion sind Kunststoffschläuche. Sollten diese wegen Gewässerschutz anders ausgelegt sein?

  • Ich gehe davon aus .....wenn Du das SDB genau durchliest ...wirst Du die meisten deiner Fragen beantworten können was auch oft ne gute Hilfe ist

    Lieferanten/ Hersteller kontaktieren.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE
  • ...Das Lampenöl ist nicht explosionsgefährlich und nicht brennbar. (Falmmpunkt 61°C)


    Gewagte These, leider falsch. Das Lampenöl dürfte eine Zündtemperatur um 220°C besitzten und eine untere Explosionsgrenze im Bereich von 0,6 Vol-%. Allerdings ist es wenig flüchtig und der Flammpunkt entsprechend hoch, dass eine Explosion bei Raumtemperatur unwahrscheinlich ist. Sie ist aber nicht völlig auszuschließen.
    Jetzt zur Brennbarkeit, natürlich ist das Lampenöl brennbar, sonst könnte es ja seinen Zweck nicht erfüllen, es fällt nur nicht unter eine der in der EU geltenden Kennzeichnungskategortien, da der Flammpunkt entsprechend hoch ist.
    Wird der Lampenbehälter gefüllt, dann der Docht eingesetzt und anschließend z.B. ein Kunststoffdeckel aufgesetzt könnte durchaus eine statische Entladung zur Zündung führen, denn das Lampenöl brennt in Kombination mit dem Docht durchaus. Die Frage wäre hier nur, ob dies als kritisch anzusehen ist, oder ob ein anhaltender Brand unwahrscheinlich ist. Das kann man nur vor Ort klären, indem man sieht, ob dort irgendwelche Tropfverluste stattfinden usw.

    ...Es kann bei verschlucken Lungenschädigungen erzeugen und rissige spröde Haut verursachen. Es ist auch Gewässerschädigend. Müssen dann die Mitarbeiter geschützt werden? Eigentlich kommen höchstens die Einsteller mit dem Petroleum in Kontakt.


    Bei potentiellem Hautkontakt mit dem Produkt sind entsprechende Schutzmaßnahmen nach dem TOP Prinzip anzuwenden. Bei Einstell und Wartungsarbeiten dürfte dies auf Schutzhandschuhe hinauslaufen.

    ...Die Leitungen in der Produktion sind Kunststoffschläuche. Sollten diese wegen Gewässerschutz anders ausgelegt sein?


    Schau mal in die VAwS Deines Bundeslandes, da dürfte aufgeführt sein, was alles zu beachten ist. Je nach Anlagenstandort und Produkt sind doppelwandige Leitungen gefordert, oder auch Abfüllung im Saugverfahren, damit an einem Leitungsschaden möglichst kein Produkt austritt. Bei Kunststoffleitungen ist immer auch die statische Aufladung zu beachten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke für die vielen Infos,

    das Sicherheitsdatenblatt hat mir schon gut weitergeholfen. Wir werden eine entsprechende Betriebsanweisung für den Umgang mit Petroleum erstellen und Unterweisen.

    Die Anlage werden wir wegen den Leitungen noch genauer untersuchen. Auf jeden Fall sind es Saugleitungen die nur bei Produktion fördern und es ist immer Bedienpersonal anwesend. Größere Leckagen sind also unwahrscheinlich. Die Abfüllanlage ist dicht und tropft nicht. Die Lampen sind auch dicht verschlossen.

    Danke allen!