Niveaubeispiel einer SiFa

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  • Hallo zusammen,

    hat einer von euch schon Erfahrung mit ERA (Entgeltrahmenabkommen der IGM) und hat dazu ein Niveaubeispiel für eine SiFa, oder eine Arbeitsplatzbeschreibung?

    Grüsse Axel

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  • Hallo,

    ERA ist nicht nur von der IGM, die Südwestmetall-Arbeitgeberverbände haben hier auch kräftig mitgearbeitet.

    Wir haben die ganze ERA-Geschichte noch nicht unter Dach und Fach.
    Bei der Einstufung meiner Tätigkeit ua. als Teilzeitsifa war ich auch mit beteiligt und habe dabei die Ausbildungszeit mit in die Wagschale geworfen und da kommen dann schnell mal mehr wie 5 Jahre zusammen. Somit wird der Spielraum für die Einstufung relativ eng. Wir haben uns dann an den Beispielen Fertigungsplaner 1 und 2 und an dem Arbeitsstudien-Sachbearbeiter, die Bereiche die ich auch noch bei uns in der Firma abdecke, orientiert. Unser Niveaubeispiel landete bei Entgeldgruppe 16 wie Fertigungsplaner 2.

    Gruß Werner

  • Hallo Werner,

    das der ERA ein Werk vom Arbeitgeberverband und Gesamtmetall ist, ist schon klar. Aber in NRW haben wir nur 14 Endgeltgruppen, wobei die Gruppen 12 – 14 noch nach Jahren gestaffelt sind. Mir geht es auch nicht nur um die Endgeltgruppe sondern um die Arbeitsplatzbeschreibung die dann zu einer Bewertung führt und erst dann zu der Endgeltgruppe. Wenn ich noch andere Tätigkeiten ausübe können die wiederum zu einer höheren Einstufung in dem Bereich Können führen. Also ist eine Verallgemeinerung auch nicht möglich. Aber welchen Handlungs- und Entscheidungsspielraum oder welche Kooperation habe ich für den Bereich SiFa das kann man schon verallgemeinern.

    Grüsse Axel

  • Hallo Herr Müller,

    ich habe eine von meinem Arbeitgeber vorgenomme Bewertung, die allerdings nochmals besprochen werden muss - ggf. mit externer Hilfe (BR nicht vorhanden) - , da ich damit nicht konform gehe. Ein Gespräch endete mit dem Ergebnis, das eigenlich in diesen Tagen ein zweites stattfinden sollte. Kontrovers diskutiert wurde die Bewertung zu "Berufserfahrung" - bis 1 Jahr; hier darf man in Verbindung mit "Fachkenntnisse" m.E. die Bestimmungen der BGV A2 § 4 nicht außer Acht lassen. Desweiteren der Punkt "Handungs- und Entscheidungs-Spielraum" - hier gibt es seitens AG die Meinung, dass Gesetze, Verordnungen etc. die Begriffsbestimmung "Vorgaben" erfüllen - das haben die Tarifpartner aber nicht gemeint - letztendlich arbeiten wir alle auf der Basis des Grundgesetzes.
    Bin weiterhin an Erfahrungsaustausch interessiert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe

    Uwe

  • Hallo Uwe,
    ich werde in den nächsten Tagen meine Arbeitsplatzbeschreibung bekommen und dann habe ich die Grundlage für eine Bewertung.
    Ich bin der Meinung, dass die Berufserfahrung unter 1 Jahr zuwenig ist! Wenn ich mich nicht täusche ist eine der Voraussetzungen, zur Ausbildung einer Sifa, min. 2 Jahre Berufserfahrung. Zum Punkt "Handlungs- und Endscheidungsspielraum" ist ja auch die Frage entscheidend, in wie weit ich eigenständig Arbeite. So wird in der Stufe 4 "Die Erfüllung der Arbeitsaufgabe erfolgt Überwiegend ohne Vorgaben weitgehend selbständig" beschrieben: eigenständige geistige Initiativen und Beurteilungen bezgl. der Arbeitsmethoden und -ergebnisse. Ich bin der Meinung das trifft genau unsere Arbeit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Axel

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  • Hallo,
    ich glaube das kann man nicht vergleichen. Es kommt uns ja auf die gesamte Beschreibung an und das ist in unserem Bereich, Metall, in der Form ein neues Thema. Das Können besteht ja nicht nur aus Berufserfahrung sondern auch aus der Ausbildung und da gibt es auch wieder verschiedene Einstufungen. Es kann sein das durch ein höheres Ausbildungsniveau eine geringere Berufserfahrung eingesetzt werden kann und an diesem Punkt fangen dann die Diskussionen an.
    Grüße
    Axel

  • Hallo Axel
    Was ist bei der Arbeitsplatzbeschreibung rausgekommen?
    Die Steht mir nach Ende der SIFA Ausbildung auch bevor.

    Gruß Fusch

    Hoffnung, ist die extremste Art der Weigerung, dem Möglichen Grenzen zu setzen.

  • Hallo Fusch,

    bei meiner Einstufung ist die EG 12 herausgekommen. Der Arbeitgeber hat bei mir einen Meisterbrief (1 Jahr Zusatzausbildung) und über drei Jahre Berufserfahrung zugrunde gelegt. Die Ausbildung zur SiFa hat, wie ich gehofft habe, kein weiteres Jahr an Zusatzausbildung gebracht. Im Bereich Handlungs- und Entscheidungsspielraum und bei der Kooperation bin ich in die Stufe drei eingruppiert worden. Weiter habe ich für meine Tätigkeit als Ausbilder (50 % meiner Beschreibung) noch die zweite Stufe in Mitarbeiterführung bekommen. Wenn der letzte Punkt nicht gewesen währe dann würde ich in die EG 11 kommen.
    Berügsichtige aber das es in den einzelnen Tarifgebieten unterschiedliche Entgeltgruppen gibt. In NRW sind es 14 Gruppen.

    Grüße Axel

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