Lüftungsanlagen in Staplerladestationen

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  • Hallo Zusammen,

    ich erstelle zur Zeit eine Gefährdungsermittlung und ein Explosionsschutzdokument für eine Staplerladestation. Den erforderlichen Luftvolumenstrom habe ich nach folgender Formel berechnet: Q=0,05 x Anzahl der Zellen x I gas x Nekapazität/100

    Mir fehlt der Bezug zum Raumvolumen der Staplerladestation oder spielt die Raumgröße hier keine Rolle?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten


    Gruß Frank

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  • Hallo Kiter,

    Vielen Dank für die Informationen. Ich hatte bereits einige Informationen, aber keine Information hat sich auf das Raumvolumen bezogen.

    Nochmals vielen Dank

    Gruß Frank

  • Hallo,

    mit der von dir angebenen Formel ermittelst du den erforderlichen Luftvolumenstrom Q [m³/h] damit eine Zündfähiges gemisch nicht entstehen kann.

    Nun nimmst du das Raumvolumen z.Bsp.: 2.500m³ (Freiesraumvolumen)

    Die Vermeidung einer explosionsfähigen Atmosphäre ist gegeben, wenn das freie Raumvolumen mind. das 2,5-fache des erforderlichen Luftvolumenstromes beträgt.

    V = 2,5 * Q < 2.500 m³ sein.

    Hilfreich ist die BGI 5017.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---