Was muss ich machen?

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  • Hallo an alle :)

    ich habe eine Wissenslücke, könnt ihr diese schließen?

    Wo steht, was ich im " feuergefährlichen Bereich" machen muss, z.B. 5m um Ex-Schutzzone 2 außer zu kennzeichnen und kein Zündquellen einbringen?

    Feuergefährdete Bereiche müssen als solche durch das Warnzeichen W 01 "Warnung vor feuergefährlichen Stoffen" gekennzeichnet sein. In diesen Bereichen sind das Rauchen sowie die Verwendung von offenem Licht und anderen Zündquellen verboten. Auf das Verbot ist durch das Verbotszeichen P
    02 "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" hinzuweisen. Die Zeichen müssen der Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8) entsprechen.

    Euch ein schickes und ruhiges Wochenende!
    :thumbup:

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  • Hallo,

    um die besser helfen zu können wäre eine genaue Beschreibung des Raumes/Objektes hilfreich.

    Anmerkung: Die BGV A8 gilt so nicht mehr, da die neue ARS A1.3 inkraft getreten ist und somit nun gilt. Die BGV A8 würde nur gelten, wenn kein staatliches Recht das Regeln würde.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---