Druckminderer

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  • Hallo Leuts,

    ich erstelle gerade eine GB für Druckgasflaschen, dabei ist mir aufgefallen, das es keine direkten Angaben/Prüfungen für Druckminderer gibt. Die einschlägigen TRGS, BG-Dokumente, TRBS geben soweit nichts her.

    Ich habe zumindest keine gefunden. Könnt ihr mir da Weiterhelfen? :?:

    1. Prüfung Druckminderer Wann
    2. durch wen.

    Danke für eure unterstützung.

    Gruß

    Andreas

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  • Hmm...
    gesetzliches habe ich auf die Schnelle auch nichts gefunden.
    Hast Du mal in der Bedieungsanleitung des Herstellers oder beim Lieferanten Eurer Druckgasflaschen nachgefragt?

    Eine Pflicht zur Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle sehe ich erst einmal nicht. (Korrigiert mich, falls ich mich irre).
    Ansonsten bleibt Euch nur übrig nach besten Wissen und Gewissen in der Gefährdungsbeurteilung eine Frist festzulegen.
    In Abhängigkeit vom Ergebnis der Prüfungen könnt ihr den Prüfintervall ja noch nachträglich anpassen.
    Ähnlich sieht das wohl auch Komnet...
    hier der Link zu einem Komnet-Beitrag zu dem Thema:
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…lid=DE&bid=BAS&

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Die Antwort ist möglicherweise in der TRBS 3145 zu finden, welche vor Jahren vom ABS verabschiedet, aber dann wohl an der Zustimmung im Ministerium gescheitert ist => wurde bis heute nicht veröffentlicht.
    Der AGS und ABS sind wohl seit 2011 daran, entsprechende Regelungen für Gase neu zu fassen. In der Neuregelung zur TRGS510 soll ja auch etwas aufgenommen werden (nur für den Bereich Lagerung).
    Im AGS wird wohl derzeit diskutiert über:
    TRGS XXX „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung.“
    TRGS YYY / TRBS 3145 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter – füllen, bereithalten, innerbetreibliche Beförderung, entleeren.“
    TRGS ZZZ / TRBS 314X „stationäre Druckanlagen für Gase.“

    Bei meiner Anleitung zu einem Druckminderer für med. Sauerstoff finde ich den Hinweis: "Der Druckregler muss alle 6 Jahre durch den Hersteller oder einen durch ihn autorisierten Fachbetrieb überholt werden."

    Somit ist schon mal ein Überholintervall vorgegeben, auch wenn da keine gesetzliche Grundlage genannt wird. Als Prüfintervall würde ich allerdings kürzere Zeiträume vorsehen. Irgendwo zwischen 1-2 Jahren könnte ich mir da was vorstellen, auf Baustellen und bei entsprechendem Umgang natürlich auch kürzer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke schon mal für eure Bemühungen.

    Den Komnetdialog habe ich auch schon gefunden gehabt. Ist aber 2 Jahre alt.

    Der Hersteller gibt vor Jedes Jahr, den Druckminderer zu prüfen, Insbesondere die Dichtungen nach 1Jahr zu tauschen. Durchführung durch eine Fachkundige Person.

    Anderes habe ich leider nicht.

    Danke.

  • Hi Andreas,

    an die Angaben des Herstellers würde ich mich dann erst einmal halten. Im Zweifelsfall werden die als Stand der Technik herangezogen.
    Ausnahmen müssen dann schon sehr gut begründet sein (seltene Benutzung, optimale Lagerbedingungen oder ähnliches).

    Das ganze in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert, die befähigten Personen benannt und beauftragt und der Keks ist gegessen

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • ACK.

    Im Bereich Druckminderer für medizinischen Sauerstoff werden die Prüfungsintervalle (STK) von den Herstellern vorgegeben. Dabei reicht die Palette von 2 Jahren über 5 Jahre bis "nicht erforderlich". :pinch:
    Bleibt also nur die Dokumentation im Rahmen der GefBu.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)