Brandschutzschränke

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  • Hallo Freunde,

    ich habe das Forum danach durchsucht aber nichts gefunden.

    Wir lagern in unserem Betrieb Spraydosen, Iso (ca. 6L), Waschbenzin und was sonst noch an Ölen, Fetten anfällt.

    Ich habe nun etliche Richtlinien durch (TRGS 510,usw) komme aber immer wieder auf den Schluß, dass wir definitiv einen Brandschutzschrank benötigen.

    Habt ihr da Erfahrungen? Benötigt man bei diesen Mengen wirklich einen Brandschutzschrank?

    Ich danke Euch für Eure Hilfe

    SiFatech

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  • Hallo,

    von welchen Mengen reden wir? 6l?
    Wo wird das ganze den konkret gelagert?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Am Arbeitsplatz darf grundsätzlich nur die Mengen für den Tagesbedarf vorgehalten werden.

    Alles andere muss an geeigneter Stelle gelagert werden. Um evtl. lange Laufwege zu vermeiden, empfiehlt sich das Aufstellen von speziellen Gefahrstoffschränken (z.B. von Denios) in der Nähe des Einsatzortes.

    Diese sind entsprechend mit Lüftung, Filter usw. ausgestattet und dürfen in Arbeitsräumen aufgestellt werden.

    Wir haben durchweg positive Erfahrungen mit diesen Schränken gemacht.

  • Hallo zusammen,

    Isopropanol ist immer ein Problemfall.
    Ab einer Lagermenge von 20 L ist durch die TRGS 510 ein Gefahrstoffschrank nötig.
    Auch eine wässrige Lösung mit Isopropanol (3 %) hat immer noch einen Flammpunkt bei 59 °C.
    Wir behandeln dies Gemische wie den Reinstoff.

    Mit Gefahrstoffschränken hab ich auch nur gute Erfahrungen.

    Für die Auswahl des Gefahrstoffschrankes solltest Du dich durch den Hersteller (z.B. Asecos) beraten lassen,
    da es noch ein paar Nebenthemen wie Ex Zonen usw. auch noch zubeachten wären.

    Gruß
    Dieter

  • ...Um evtl. lange Laufwege zu vermeiden, empfiehlt sich das Aufstellen von speziellen Gefahrstoffschränken (z.B. von Denios) in der Nähe des Einsatzortes.

    Diese sind entsprechend mit Lüftung, Filter usw. ausgestattet und dürfen in Arbeitsräumen aufgestellt werden....


    Wobei primär die gelagerte Menge relevant ist, denn so ein Schrank kostet ja im k€ Bereich und muss regelmäßig gewartet und geprüft werden. Einer mit Absaugung verursacht dann auch noch laufende Betreibskosten.

    Hallo,

    von welchen Mengen reden wir? 6l?
    Wo wird das ganze den konkret gelagert?


    Die beiden Fragen sind meiner Meinung nach primär zu beantworten und dann erst kann man entsprechende Maßnahmen empfehlen.
    Übrigens, die TRGS 510 ist gerade überarbeitet worden und da ändert sich einiges, gerade bei der Kleinmengenregelung. Mal sehen wann sie endlich veröffentlicht wird.

    ...Auch eine wässrige Lösung mit Isopropanol (3 %) hat immer noch einen Flammpunkt bei 59 °C....

    Wobei eine solche Mischung garantiert nicht die Verbrennung unterhält. Auch beim Ethanol gibt es diese Flammpunktprobleme und kein Mensch würde auf die Idee kommen Wein als brennbare Flüssigkeit anzusehen, beim Branntwein sieht es dann wieder anders aus ;) .

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Nur als kleinen Hinweis. :!:

    Wenn mehrere Brennbare Stoffe zusammenlagern musst du auch den Ex-Schutz ggfs Berücksichtigen. Der Schrank müsste mit in der EX-Schutzdoku aufgenommen werden. Welche Maßnahmen dann erforderlich sind (Absaugung) geht aus der Gef.-Beurt. für Ex-Schutz hervor.

    Gruß

    Andreas

  • Danke Euch für die Antworten.

    Also: momentan haben wir das ganze Zeugs in einem Stahlschrank. Da ist alles drinne: ca 3l Iso in Glasflaschen, Spraydosen mit Lacke, Kleber, Öle (ca 6L) und Fette.

    Die TRGS 510 habe ich schon durch, dort wird aber meistens was empfohlen. Entweder bin ich blind und überlese es die ganze Zeit, aber wichtig für mich wär eine Art Gesetz in dem steht: ab 5L Iso=> Gefahrstoffschrank mit den und den Eigenschaften.

    Den Grenzwert von 20L habe ich schon gesehen, hierbei handelt es sich aber um Iso in nicht zerbrechlichen Aufbewahrungsbehältern.

    Bei uns wird die Arbeitssicherheit erst gerade so "richtig" aufgebaut, deshalb steckt alles noch in den Kinderschuhen.

    Nochmals danke für Eure Hilfe.

    SiFatech