Hallo zusammen,
das Einhängen in die Kette von Kettenzügen ist in der BGV D8 ausdrücklich verboten. Allerdings habe ich keine Ahnung warum das so ist. Da ich den Mitarbeitern gerne auch Informationen dazu gebe, warum ich ihnen etwas verbiete bzw. was die Gefahr dabei ist, würde ich gerne wissen, ob ihr da Erkentnisse zu habt.
Gruß Moritz