Einhängen in die Hubkette von Kettenzügen

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  • Hallo zusammen,

    das Einhängen in die Kette von Kettenzügen ist in der BGV D8 ausdrücklich verboten. Allerdings habe ich keine Ahnung warum das so ist. Da ich den Mitarbeitern gerne auch Informationen dazu gebe, warum ich ihnen etwas verbiete bzw. was die Gefahr dabei ist, würde ich gerne wissen, ob ihr da Erkentnisse zu habt.

    Gruß Moritz

    Einmal editiert, zuletzt von moritz_p (18. Mai 2013 um 12:13)

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  • Hallo,

    was meinst du denn damit?? in die Kette einhängen??

    Eine Last, oder einen Querzug. Kann mir so nicht Vorstellen was du meinst (Vieleicht auch altersbedingt ^^).

    Gruß

    Andreas

  • Jo, das hab ich wirklich ein bisschen doof formuliert. Ich meine, dass die Last mit der Kette umschlungen und der Haken dann in die Kette eingehängt wird.

    Gruß
    Moritz

  • Servus,

    Was die BGV D8 verbietet ist die Benutzung des Hubseils (-Kette), als Anschlagmittel. Der Grund dürfte sein, dass Anschlagmittel hoher Abnutzung ausgestzt sind, daher dann auch häufiger ausgewechselt werden, als ein Hub- oder Kranseil.

    Was Du beschreibst ist hingegen eigentlich das Anschlagen im Schnürgang, und das ist unter den hier genannten Voraussetzungen nicht eben unüblich.

    Ich nehme aber an Du meinst noch eine andere Variante?!

    Gruss, C.

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe schlägst du die Last mit der Hubkette an. Und der Haken wird in die Hubkette eingezogen.

    Denke mal das ist so vom Hersteller nicht gewolt.

    1. Die Kräfte die über den Haken in die Kette einwirken, sind keine reinen Zugkräfte. Zumal der Haken eine andere Form/Querschnitt aufweist wie die Kette. Sinnvoller wäre der Einsatz von Schäkeln.

    Was sagt denn die Betriebsanleitung dazu aus?.

    Auszug BHB allgemeiner Kettenzug:

    2 Sicherheitshinweise
    Untersuchen Sie den Kettenzug vor dem Heben genau: Betrachten Sie Haken, Kette und Bremse und überprüfen Sie, ob der Block ausreichend eingeölt ist.
    Für einen sicheren Gebrauch müssen die sechs folgenden Regeln beachtet werden:
    1. Heben Sie nur Lasten, die die ma ximale Tragfähigkeit des Kettenzuges nicht überschreiten.
    2. Verwenden Sie die Kette nicht als Schlinge.
    3. Benutzen Sie den Kettenzug nicht, wenn die Kette verknotet ist.
    4. Um Unfälle zu vermeiden, dürfen sich Personen niemals unter einer gehobenen Last befinden.
    5. Sollte sich die Kette nicht bewegen, wenden Sie nicht übermäßig Kraft auf, sondern unterbrechen Sie die Arbeit und inspizieren Sie den Kettenblock.
    6. Benutzen Sie diesen Kettenzug nur zum vertikalen Heben von Lasten. Der Kettenzug ist nicht geeignet zum Ziehen von Lasten.


    Gruß

    Andreas

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  • Allerdings habe ich keine Ahnung warum das so ist


    Hallo Moritz,

    da erinnere ich mich doch an den Physik-Unterricht vor vielen, vielen Jahren.
    Ketten und Seile habe nur ausreichend bzw. definierte Festigkeit für Zugkräfte in Längsrichtung. Kräfte in Querrichtung führen normalerweise zu einer Ausrichtung der Kette /Seil in Richtung der einwirkenden Kraft.
    Wenn nun dieses Ausrichten mechanisch verhindert wird, dann muss die Kette (Seil) Querkräfte aufnehmen, für die sie evtl. nicht gebaut bzw. ausgelegt ist.

    Wenn ihr einen Mitarbeiter habt, der fit ist in Technischer Mechanik kann dieser ja anhand der Kettendaten eine Sicherheitsberechnung durchführen. Dann ordentlich dokumentieren und Arbeitsanweisungen erstellen.
    Ansonsten: Finger weg.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Moritz,

    diesen Fehler sieht man oft bei einstängigen Kettenzügen. Der Benutzer spart sich das Anschlagmittel, umschnürt mit der Hubkette die Last und hängt den lasthaken am freien Ende der Hubkette ein. Bei Anschlagketten ist der Schnürgang erlaubt aber nicht bei Hubketten.

    Siehe BGV D8 ( Winden, Hub- und Zuggeräte ) §28 Anschlagen der Last:


    Absatz 1: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lasten nicht durch Umschlingen mit dem Hubseil oder der Hubkette angeschlagen werden.


    Absatz 2: Versicherte dürfen Lasten nicht durch Umschlingen mit dem Hubseil oder der Hubkette anschlagen.


    Die Hubkette vom Kettenzug ist ,anwendungsbedingt, weicher wie eine Anschlagkette. Durch die Verwendung als Anschlagmittel werden die Kettenglieder beschädigt ( z.B. durch Verformung, Ankerbung etc.). Wenn ein beschädigtes Kettenglied in die Kettennuss eingezogen wird, kann es verkanten und bricht durch. Die Folge ist ein Lastabsturz.

    Viele Grüße von Frank

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Mir hat vor allem die von CC Crane weitergeholfen. Das die Verwendung von Kettenzügen im Schnürgang alles andere als die Ausnahme ist, kann man auf jeder Baustelle mit Rohrleitungsbau beobachten. Der Grund dafür ist meiner Meinung nach häufiger in den ohnehin beengten Platzverhältnissen als im Sparen von Anschlagmitteln zu suchen. Wie auch immer, ich weiß jetzt warum das nicht so sein soll.

    Nochmals vielen Dank und schöne Pfingsten!

    Gruß Moritz