Beim Aufbau einer Beleuchtung mit Stromaggregat erlitt ein Feuerwehrmann der Pfaffinger Feuerwehr vergangenen Samstag einen Stromschlag.
Nach Angaben der Polizei fand im Bereich der Gemeinde Pfaffing die Maschinistenausbildung für die freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Rosenheim statt. Nach ersten polizeilichen Ermittlungen war es zu einem Kabelbruch an der Stromleitung gekommen, die das Stromaggregat mit dem angeschlossenen Scheinwerfer verband. Der Betroffene kam zur Beobachtung in ein Krankenhaus.
Quelle: Polizei
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Die Fragen, die ich mir in diesem Zusammenhang stelle:
Waren die Geräte nach GUV-G 9102 und BGV A3 geprüft?
Wurde vor dem Einsatz der Geräte eine Sichtprüfung gemacht?
Wurde die vom Hersteller vorgeschriebene Schutzleiterprüfung mit Messpitze/Taster durchgeführt?
Warum funktionierte die für DIN-Geräte vorgeschriebene Schutzmaßnahme (Schutztrennung bzw. Potentialausgleich mit Abschaltung bzw. Spannungabsenkung) offenbar nicht?