Hallo,
bei uns stellt sich gerade die Frage, wie die Brüstungshöhe des Fensters auszusehen hat. Es sollen neue Fenster eingebaut werden und der Fensterbau meint wir müssen eine zusätzliche Umwehrung anbringen.
Das Baurecht sieht ja 0,80 bis 0,90 m vor die Arbeitsstättenrichtlinie 1271-3 sah 1,00 bis 1,10 m vor, wobei die Brüstungshöhe niedriger sein durfte (im Bestand) wenn die Auflagen des Baurechts erfüllt wurden.
Das Baurecht erfüllen wir. Würdet Ihr eine zusätzlich Brüstung im Bürobereich anbringen?
Danke