Lagerung von toxischen Gefahrstoffen"unter Verschluss" ?

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  • Hallo Sifas,

    Nach § 8 Abs. 7 der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber sicherzustellen, "dass als giftig, sehr giftig, krebserzeugend Kategorie 1 oder 2, erbgutverändernd Kategorie 1 oder 2 oder fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1 oder 2 eingestufte Stoffe und Zubereitungen unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.

    Wie ist denn das Thema toxische Gefahrstoffe „unter Verschluss“ zu halten bei Euch geregelt?

    Werden bei Euch die obigen Gefahrstoffe in abschließbaren Schränken gelagert?

    Gibt es dann Personen, die die Gefahrstoffe herausgeben?

    Wie ist das geregelt, wenn Reinigungskräfte oder Reparaturpersonal in dem Bereich sind, wo die toxischen Gefahrstoffe gelagert werden?

    Gruß Ottome

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  • ...Wie ist denn das Thema toxische Gefahrstoffe „unter Verschluss“ zu halten bei Euch geregelt?


    Für den Bereich gibt es entsprechende Zutrittsregelungen mit entsprechender Schließberechtigung.

    ...Werden bei Euch die obigen Gefahrstoffe in abschließbaren Schränken gelagert?


    In der Regel nicht, da der ganze Bereich nur für dort zugelassene Personen zugänglich ist.

    ...Gibt es dann Personen, die die Gefahrstoffe herausgeben?


    Nein.

    ...Wie ist das geregelt, wenn Reinigungskräfte oder Reparaturpersonal in dem Bereich sind, wo die toxischen Gefahrstoffe gelagert werden?


    Diese dürfen dort nur in Begleitung bzw. unter Aufsicht einer entsprechend berechtigten Person, vor Ort agieren, also nicht außerhalb der üblichen Arbeitszeit des Bereichs.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wie ist denn das Thema toxische Gefahrstoffe „unter Verschluss“ zu halten bei Euch geregelt?

    Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber (Schädlingsbekämpfung) wurden die in Frage kommenden Stoffe in verschließbaren Schränken gelagert (war mengenmäßig möglich). Zugang hatten nur die entsprechend beauftragte Personen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber (Schädlingsbekämpfung) wurden die in Frage kommenden Stoffe in verschließbaren Schränken gelagert (war mengenmäßig möglich). Zugang hatten nur die entsprechend beauftragte Personen.


    Dito