Hallo Sifas,
Nach § 8 Abs. 7 der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber sicherzustellen, "dass als giftig, sehr giftig, krebserzeugend Kategorie 1 oder 2, erbgutverändernd Kategorie 1 oder 2 oder fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1 oder 2 eingestufte Stoffe und Zubereitungen unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.
Wie ist denn das Thema toxische Gefahrstoffe „unter Verschluss“ zu halten bei Euch geregelt?
Werden bei Euch die obigen Gefahrstoffe in abschließbaren Schränken gelagert?
Gibt es dann Personen, die die Gefahrstoffe herausgeben?
Wie ist das geregelt, wenn Reinigungskräfte oder Reparaturpersonal in dem Bereich sind, wo die toxischen Gefahrstoffe gelagert werden?
Gruß Ottome