Gefahrstoffschrank mit Abluft richtig ?

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  • Ist ein Gefahrstoffschrank in dem ein Abluftrohr nach aussen führt (aber ohne Ventilator oder ähnliches) eine technische Entlüftung ?


    (In diesem Schrank werden ca. 20-30 Dosen (Farbspray, Rostlöser) 2-4 Kanister Verdünnung (je 5-10 Liter) gelagert, und noch Farbdosen zum streichen.)) <<-- wäre dieser dafür geeignet
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  • Ist ein Gefahrstoffschrank in dem ein Abluftrohr nach aussen führt (aber ohne Ventilator oder ähnliches) eine technische Entlüftung ?


    Nein, ohne geeigneten Lüfter ist es keine technische Entlüftung.


    (In diesem Schrank werden ca. 20-30 Dosen (Farbspray, Rostlöser) 2-4 Kanister Verdünnung (je 5-10 Liter) gelagert, und noch Farbdosen zum streichen.)) <<-- wäre dieser dafür geeignet ?(


    Gefahrstoffschrank ist kein eindeutig definierter Begriff, somit ist hier keine Ferndiagnose möglich. Handelt es sich um einen Typ90 Schrank nach DIN EN 14470-1?
    Regelungen zur Lagerung sind der TRGS 510 zu entnehmen. So wie es aussieht bist Du mit Deinen Mengen unterhalb der Schwellen, bei denen verbindliche Vorgaben gelten => adäquate Maßnahmen sind erforderlich entsprechend der Gefährdungsbeurteilung. Mit einem Sicherheitsschrank dürftest Du deutlich auf der sicheren Seite sein. Unter den Vorgaben der Menge würde ich überlegen, ob auf eine technische Entlüftung des Schrankes verzichtet werden kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...Die Mindestmengen entnehme ich dann der TRGS 510 ?

    Ja.
    Die Kleinmengenregelung nach Anhang 9 ist meiner Meinung nach nur in einem reinen Bürogebäude sinnvoll. Im gewerblich technischen Bereich würde ich diese Ausnahmeregel niemals verwenden.
    Dann ist Tabelle 1 relevant für die Mengenschwellen, bei denen die in der TRGS 510 vorgegebenen Maßnahmen zwingend einzuhalten sind. Hier ist bei Aerosolen 200 kg und bei brennbaren Flüssigkeiten (R11+R12) ebenfalls 200 kg genannt. Diese Mengen werden jeweils nicht erreicht, also gelten die entsprechenden Abschnitte der TRGS nur als Richtvorgabe, und über die Gefährdungsberuteilung ist dann festzulegen, was man davon einhalten muss und auf was man wegen der geringen Menge und somit geringeren Gefährdung, verzichten kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • (In diesem Schrank werden ca. 20-30 Dosen (Farbspray, Rostlöser) 2-4 Kanister Verdünnung (je 5-10 Liter) gelagert, und noch Farbdosen zum streichen.)) <<-- wäre dieser dafür geeignet

    Hallo,

    Für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten (ich gehe mal davon aus, dass die Verdünnung brennbar ist) ist auch in der Anlage 9 zur TRGS 510 (Kleinmengenregelung) ab 20 Liter Lagermenge ein Sicherheitsschrank mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mind. 15 Minuten erforderlich. In der Anlage 3 zur TRGS 510 ist unter Absatz 4 auch alles zum Betrieb mit oder ohne technische Lüftung beschrieben.

    Zitat:
    "(2) Unter Berücksichtigung der möglichen hohen Belegungsdichte ist das Innere von Sicherheitsschränken ohne technische Lüftung explosionsgefährdeter Bereich der Zone 1. Auf die entsprechenden Regelungen der Explosionsschutz-Richtlinien, insbesondere hinsichtlich der Vermeidung elektrostatischer Aufladungen wird hingewiesen.
    (3) Nicht technisch belüftete Sicherheitsschränke sind in Arbeitsräumen unter folgenden Bedingungen zu betreiben:
    1. Der Umkreis von mindestens 2,5 Meter um den Sicherheitsschrank ist bis zu einer Höhe von mindestens 0,5 Meter über dem Fußboden explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2.
    2. In technisch belüfteten Arbeiträumen mit einem mindestens fünffachen Luftwechsel pro Stunde kann der explosionsgefährdete Bereich der Zone 2 auf ein Meter vor dem Sicherheitsschrank und 0,5 Meter seitlich vom Sicherheitsschrank sowie auf eine Höhe von 0,3 Meter über dem Fußboden verringert werden."

    Meist ist es ja so, dass alles mögliche gesammelt wird, wenn erst mal der Platz (=Sicherheitsschrank) vorhanden ist. Deshalb würde ich beim Aufstellen eines Gefahrstoffschrankes die o.g. Vorgaben beachten.

    Schönen Abend noch
    Martina
    -

  • .... (Und zwei weitere Schränke)


    Warum denn das, ist die Lagermenge plötzlich sprunghaft angestiegen, oder sollen die weiteren Schränke in anderen Bereichen aufgestellt werden?
    Sollten die Schänke alle nebeneinander aufgestellt werden, würde ich mir überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, einen entsprechenden Lagerraum zu errichten.

    .... Allerdings stellt sich nun die Frage ob die Abluft noch gemessen werden bzw. überwacht werden muß ?


    Wie stellst Du fest, dass die Abluftanlage funktioniert?

    Eine Dauerüberwachung ist evt. sinnvoll, bei den ursprünglich angegebenen Mengen halte ich sie für verzichtbar.

    Egal wie die Entscheidung ausfällt, der Sicherheitsschrank ist jährlich von einer fachkundigen Person zu überprüfen und da gehört dann die Bestimmung der Abluftmenge dazu. Bei einem Gerät mit Abluftüberwachung auch die Überprüfung dieser Überwachungsfunktion.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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