Hallo,
ich bin im meinem Betrieb als sog. "Gefahrstoffbeauftragter" seit ca. einem Jahr tätig und habe eine Frage zum Thema Gefahrstoffverzeichnis.
In meinem Betrieb werden lösemittelhaltige Klebstoffe verarbeitet. Im Labor erhalten meine Kollegen und ich häufig Produktmuster (ca. 500 g) zum Prüfen. Ich möchte ungern jedes Produktmuster ins Gefahrstoffverzeichnis aufnehmen und es nach ca. 6 Monaten wieder löschen, da das Produkt für uns doch nicht zu gebrauchen war. Ist es zulässig im Gefahrstoffverzeichnis einen Punkt "Klebstoffmuster" aufzuführen? Die Gefährdungen durch die Klebstoffe sind nahezu identisch.
Bisher wurde es so gehandhabt, dass Gefahrstoffe nur ins Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen wurden, sobald sie in der Produktion Verwendung fanden. Das Labor ist sozusagen ein weißer Fleck... Für alle Grundchemikalien (Säuren, Laugen, etc.) bin ich gerade dabei dies zu ändern. Nur mit den Klebstoffmustern tue ich mich da noch etwas schwer und suche nach einer einfacheren Möglichkeit.
Gruß Henning