Ex-Schutz Dokument Gültigkeit

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  • Wenn sich die Gefährdungen nicht ändern besteht es eigentlich bis zum Weltuntergang. Ich hab bisher noch nichts gegenteiliges gehört bzw. finden können.
    Ich bin aber der Meinung, dass es regelmäßig geprüft gehört. So habe ich in die GB reingeschrieben, dass die Dokumente (Betriebsanweisungen, Ex-Schutzdokument etc.) auch wenn sich die Gefährdungen nicht geändert haben, in jedem geraden Jahr (2010,2012,2014) zu einem Termin VOR der Begehung überprüft, eingezogen und neu ausgegeben werden. (Jeweils mit aktueller Gültigkeit).

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo,

    ich sehe es prinzipiell wie mein Vorredner, würde jedoch ergänzen, dass sich evtl. gesetzliche Auflagen ändern könnten und das Dokument dann angepaßt werden müßte. Wichtig ist immer, etwas zu dokumentieren. Das sagt dann, dass man sich mit der Sache auch irgendwie auseinandergesetzt hat.

    Tschau.

    .
    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Kann mich den Vorrednern da nur anschließen.

    Generell ist das Dokument nach Erstellung solange gültig bis eine technische Änderung im relevanten EX- Bereich erfolgt, welche neue Gefahren mit sich bringen könnte. Die Bedingungen sind nach jeder Änderung neu zu beurteilen und das Ex- Doc ggf. an zu passen. Dies bezieht sich aber teilweise auch auf Tätigkeiten, oder den Einsatz anderer Stoffe im Bereich. Können z.B durch andere Tätigkeiten neue Zündquellen entstehen, oder bei einem anderen Abfüllvorgang von relevanten Flüssigkeiten neue Zonen. Neue Stoffe können die Anforderungen an die Betriebsmittel z.B ändern, andere Temperaturklasse etc......!

    Auch geänderte Vorschriften etc können eine Neubewertung mit folgender Überarbeitung des Ex- Doc mit sich ziehen


    Gruss Marco

    Einmal editiert, zuletzt von Koffer 81 (25. Januar 2013 um 08:42)

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