Ein herzliches Hallo!
Ich bin für eine Veröffentlichung in meiner Hilfsorganisation auf der Suche nach Bildern von Maschinen, die korrekt nach der neuen SV 363 gekennzeichnet sind.
Das ADR 2013 hat ja mit der neuen SV 363 eine Kennzeichnungspflicht für Maschinen / Geräte eingeführt, deren Tankinhalt (für Benzin oder Diesel) mehr als 60 Liter beträgt. Damit ist für diese Maschinen /Geräte die bisherige Freistellungsmöglichkeit nach ADR 1.1.3.1 Buchst. b) weggefallen.
Betroffen sind z.B. Netzersatzanlagen, Kompressoren oder Heizgeräte auf Anhängern.
Danke schonmal im Voraus!