Hallo Kollegen,
hat jemand aus dem Kreis der Menschenschützer schon mal eine GBU einer Aussenterasse von Gaststätten gemacht? hinsichtlich Verkehrswege (Wieviel Bewegungsraum braucht eine Bedienung usw)
Die jetzige Situation ist dass die Terasse entlang der Hauswand 2 m breit und 12m lang ist, das Gelände ist leicht abschüßig so dass die Terasse am Ende eine Höhe ca 45 cm (3 Stufig) hat. Es ist kein Geländer vorhanden, auf der Terasse steht eine Reihe Biergarnituren an der Wand (Breite ca 1,4m insgesamt) Also ist der Verkehrsweg für die Bedienung ca 60cm, erscheint mir hinsichtlich der Absturzgefahr etwas wenig. Gibt es auser der BGR 110 noch andere Vorschriften?
Für eure Anregungen und Antworten bereits jetzt schon vielen Dank
Grüßle aus dem Wilden Süden
Hans
Gefährdungsbeurteilung einer Gaststättenterasse
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zitronenflitzer -
11. Januar 2013 um 10:25 -
Erledigt
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Moin.
Ja. Das ist zu wenig als Verkehrsweg. Ohne jetzt auf großartige Vorschriften einzugehen .... Wie breit musst Du z. B. einen Fußweg im Winter von Schnee und Eis befreien? 80cm ist da die Regel. Du musst bei einem Verkehrsweg sicherstellen können, dass erstmal keine Gefährdung vorhanden ist (Gefährdungsbeurteilung) und dass zwei entgegenkommende Personen aneinander vorbei kommen. Da erscheint mir 60cm a bissl wenig.
In den Bauordnungen sind ja auch Mindestdurchgangsbreiten gefordert, z. B. Türen min. 80cm. Daher kommen diese Werte auch zustande.Gruß
Jens
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Hallo Jens,
vielen Dank für die Antwort, habe jetzt bei der BGN die BGR 181 gefunden und das hilft mir schon etwas weiter
Grüße
Hans