Gefährdungsbeurteilung einer Gaststättenterasse

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  • Hallo Kollegen,
    hat jemand aus dem Kreis der Menschenschützer schon mal eine GBU einer Aussenterasse von Gaststätten gemacht? hinsichtlich Verkehrswege (Wieviel Bewegungsraum braucht eine Bedienung usw)
    Die jetzige Situation ist dass die Terasse entlang der Hauswand 2 m breit und 12m lang ist, das Gelände ist leicht abschüßig so dass die Terasse am Ende eine Höhe ca 45 cm (3 Stufig) hat. Es ist kein Geländer vorhanden, auf der Terasse steht eine Reihe Biergarnituren an der Wand (Breite ca 1,4m insgesamt) Also ist der Verkehrsweg für die Bedienung ca 60cm, erscheint mir hinsichtlich der Absturzgefahr etwas wenig. Gibt es auser der BGR 110 noch andere Vorschriften?
    Für eure Anregungen und Antworten bereits jetzt schon vielen Dank
    Grüßle aus dem Wilden Süden
    Hans

    Wer den Kopf in den Sand steckt, sieht den Weg nicht mehr

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  • Moin.
    Ja. Das ist zu wenig als Verkehrsweg. Ohne jetzt auf großartige Vorschriften einzugehen .... Wie breit musst Du z. B. einen Fußweg im Winter von Schnee und Eis befreien? 80cm ist da die Regel. Du musst bei einem Verkehrsweg sicherstellen können, dass erstmal keine Gefährdung vorhanden ist (Gefährdungsbeurteilung) und dass zwei entgegenkommende Personen aneinander vorbei kommen. Da erscheint mir 60cm a bissl wenig.
    In den Bauordnungen sind ja auch Mindestdurchgangsbreiten gefordert, z. B. Türen min. 80cm. Daher kommen diese Werte auch zustande.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)