Biofilteranlage eine Maschine?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Für jemanden, der tagtäglich mit der Maschinenrichtlinie zu tun hat, mag meine Frage wahrscheinlich ein Lächeln erzeugen, aber da ich selbst mit dem Thema noch keine Berührungspunkte hatte und vorrangig mit der Beschaffung beim Bau von neuen Anlagen beschäftigt bin, erhoffe ich mir hier qualifizierte Hilfe.
    Wir haben im vergangenen Jahr eine Kläranlage erweitert und hierzu auch eine Biofoilteranlage errichtet, die die Luft aus geschlossenen Behältern absaugt, reinigt und wieder in die Atmosphäre abgibt. Die Biofilteranlage stellt dabei ein geschlossenes System dar, dass aus mehreren Bauteilen besteht, die u.a. auch der Beförderung von Luft mittels Gefläsen dienen. Muss ich diese Anlage nun unter dem Aspekt der Machinenbaurichtlinie als Maschine einordnen oder nicht? Die Anlage wurden als komplettes System ausgeschrieben und auch entsprechend so geliefert.
    Ich bedanke mich für Eure kompetente Hilfe.

    Mit besten Grüßen aus dem grünen Herzen Deutschlands
    Uwe

  • ANZEIGE
  • ... Biofoilteranlage errichtet, die die Luft aus geschlossenen Behältern absaugt, reinigt und wieder in die Atmosphäre abgibt. ... mehreren Bauteilen besteht, die u.a. auch der Beförderung von Luft mittels Gefläsen dienen.

    Für das Gebläse muss eine Herstellererklärung bzw. eine Einbauerklärung vorliegen.
    Nach dem Einbau wurde eine Maschine geschaffen, für die eine Konformitätserklärung zu erstellen ist.

    Guckst Du Wikipedia:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Herstellererkl%C3%A4rung

    "Eine Herstellererklärung im Sinne der Maschinenrichtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 1998 wurde für eine nicht selbständig funktionsfähige Maschine durch den Hersteller oder einen Bevollmächtigten ausgestellt. Sie musste nach Anhang IIB der Richtlinie den Hinweis enthalten, dass die Inbetriebnahme einer Maschine oder Anlage, in die diese Komponente eingebaut ist, solange untersagt ist, bis die Konformität mit der Richtlinie festgestellt ist.

    In der Neufassung der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG vom 17. Mai 2006) wurde die Herstellererklärung rechtsverbindlich seit dem 29. Dezember 2009 durch eine Einbauerklärung ersetzt."

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)