Für jemanden, der tagtäglich mit der Maschinenrichtlinie zu tun hat, mag meine Frage wahrscheinlich ein Lächeln erzeugen, aber da ich selbst mit dem Thema noch keine Berührungspunkte hatte und vorrangig mit der Beschaffung beim Bau von neuen Anlagen beschäftigt bin, erhoffe ich mir hier qualifizierte Hilfe.
Wir haben im vergangenen Jahr eine Kläranlage erweitert und hierzu auch eine Biofoilteranlage errichtet, die die Luft aus geschlossenen Behältern absaugt, reinigt und wieder in die Atmosphäre abgibt. Die Biofilteranlage stellt dabei ein geschlossenes System dar, dass aus mehreren Bauteilen besteht, die u.a. auch der Beförderung von Luft mittels Gefläsen dienen. Muss ich diese Anlage nun unter dem Aspekt der Machinenbaurichtlinie als Maschine einordnen oder nicht? Die Anlage wurden als komplettes System ausgeschrieben und auch entsprechend so geliefert.
Ich bedanke mich für Eure kompetente Hilfe.
Mit besten Grüßen aus dem grünen Herzen Deutschlands
Uwe