Einsatzzeiten SiFa

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  • Hallo kurze Frage.

    Ich bin in einem Maschinenbaubetrieb als Teilzeit-SiFa tätig. Bisher hab ich immer 1,5std pro Mitarbeiter gerechnet, jetzt hab ich die DGUV2 durchgelesen und da ist ne Beispieltabelle für Betriebe des Maschinenbaus und da steht was von 2std pro Mitarbeiter. Stimmt dass?

    Wie verhält es sich da mit den Mitarbeitern im Büro, Azubis, Ausendienstler? Rechne ich da auch 2std? War ne Frage meines GF beim letzten Gespräch über Einsatzzeiten für 2013.


    Hoffe mir kann hier jemand ne eindeutige Antwort geben.


    MfG Markus

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • Danke Ingo,

    die Liste mit der zusätzlichen Betreuung ist gut aber wer füllt die mit mir zusammen aus und legt fest wieviel std wofür benutzt werden?


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

  • ... Beispieltabelle für Betriebe des Maschinenbaus und da steht was von 2std pro Mitarbeiter. Stimmt dass?

    Nein. (Ist das eindeutig genug? :D )
    Wie lange betreust Du Unternehmen und wieso stolperst Du erst jetzt über die DGUV V2 ?(
    Bevor Du falsche Schlüsse ziehst, empfehle ich Dir, die DGUV V2 und ggf. zugehörige Leitfäden durchzuarbeiten, so dass
    bspw. die Aufteilung der über Liste berechneten Zeiten für SiFa und BetrMed. verstanden wurde.

    Die in den Listen angegebenen Betreuungszeiten gelten für alle Mitarbeiter, sofern sie nur einer Branche gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige angehören - unabhängig, ob sie Produktions- oder Archivmitarbeiter sind.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • es ist, nach DGUV Vorschrift 2, ein Gremium bestehend aus dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Betriebsarzt und der Sicherheitsfachkraft.

    ... und was macht ein Unternehmen, das keinen Betriebsrat hat :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Schmeiss.
    Die Kollegen haben Dir schon die passenden Antworten gegeben. Nach dem Anhang der DGUV Vorschrift 2 hast Du zwei Stdn/ MA an "Grundbetreuung". Davon entfallen min. 20% auf den Betriebsarzt. Das ist aber die reine Grundbetreuung. Jetzt werden noch zusätzliche Zeiten für die betriebsspezifische Betreuung ermittelt. Wenn Ihr z. B. mit viel Gefahrstoffen umgeht, wird die Zeit der Grundbetreuung bei weitem nicht ausreichend sein. Da entstehen dann noch zusätzliche Gefährdungen, die natürlich auch betrachtet werden müssen und je nach Anzahl der Gefahrstoffe eine imense Zeit an Informationsermittlung benötigt. Genau, wie bei speziellen Schweißverfahren. Das läßt sich alles nicht so einfach "grundsätzlich" sagen. Deswegen. Lass Dich von den Zeiten in der DGUV V2 nicht grundsätzlich auf den gesamten Betreuungsrahmen festlegen. Da kann noch einiges mehr dazu kommen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)