Schriftliche Beauftragung zum Fertigen von Hydraulikschlauchleitungen

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  • Hallo Kollegen,

    an einigen unserer Standorte gibt es Maschinen zum Herstellen von Hydraulikschlauchleitungen. Dabei werden die Endstücke an den Schlauch gepresst. Muss der Unternehmer die MA zum Pressen der Schlauchleitungen schriftlich beauftragen und wenn ja über welchen Nachweis müssen die MA verfügen bzw. welche Schulungen/Zertifikate sind dazu notwendig?
    Genügt es, wenn er die nach TRBS1203 notwendigen Voraussetzungen für die Prüfung von Hydraulikschlauchleitungen erfüllt? Schließlich findet die Prüfung u.a. vor Inbetriebnahme, also nachdem das Endstück gepresst wurde statt.

    Gruß Martin

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  • Hallo!

    Ganz verstehe ich die Frage nicht, bzw. sie erscheint mir überflüssig.
    Wenn ein Tischlergeselle einen Stuhl fertigt, ein Treppengeländer oder einen Dachbalken, dann hat dies bei Fehlfuktion immer etwas mit Lebensgefahr zu tun.
    Kein Handwerker käme auf die Idee deshalb eine besondere Beauftragung auszustellen.

    Die Frage der fachlichen Qualifikation und der Endprüfung möchte ich selbstverständlich getrennt davon sehen.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Als Quelle der Erkenntniss könnte die BGR 237 herangezogen werden. Da heist es unter

    4.5.3 Befähigte Personen für die Prüfung von
    Hydraulik-Schlauchleitungen :

    "

    • Die befähigte Person eine Berufsausbildung abgeschlossen hat,
      die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar, d.h. basierend
      auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Nachweisen, festzustellen. Im Falle
      der Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen sollte eine abgeschlossene
      technische Berufsausbildung vorliegen oder eine andere für die vorgesehenen
      Prüfaufgaben ausreichende technische Qualifikation. Dies soll die Gewähr dafür
      bieten, dass die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

    • Eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu
      prüfenden Arbeitsmitteln umgegangen worden ist und die damit verbundene
      Berufserfahrung vorliegt. Dabei sollte die befähigte Person genügend Anlässe
      kennen gelernt haben, die Prüfungen auslösen, z. B. als Ergebnis der
      Gefährdungsbeurteilung oder aus arbeitstäglicher Beobachtung.

    • Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden
      Prüfungen und eine angemessene Weiterbildung vorliegen. Die befähigte Person
      muss dabei Erfahrungen über die durchzuführenden Prüfungen oder vergleichbare
      Prüfungen gesammelt haben. Sie muss auch über Kenntnisse zum Stand der Technik
      hinsichtlich der zu prüfenden Arbeitsmittel oder Komponenten und der zu
      betrachtenden Gefahren besitzen. Dies beinhaltet auch die Kenntnis der
      relevanten technischen Regelungen und die Aktualisierung dieser Kenntnisse,
      z. B. durch Teilnahme an Schulungen/ Unterweisungen."

    Im Großen und Ganzen sind dies die Anforderungen aus der TRBS 1203.
    Ob eine schriftliche Beauftragung sein muss weiß ich nicht aber es ist gute Praxis. Ein Muster zur Beauftragung mit der Prüfung von Schlauchleitungen findet sich im Anhang 1a der "BGI 572 (T002) Schlauchleitungen Sicherer Einsatz".
    Viele Grüße
    kuddel

  • Hallo,

    danke für die Antworten.
    Es hat sich jetzt im Nachhinein herausgestellt, dass einer unserer Niederlassungsleiter wohl etwas übereifrig war mit der Beauftragung. Da wir ja keine Prüfung von Hydraulikschlauchleitungen durchführen sondern nur die Endstücke aufpressen, bedarf es auch keiner Beauftragung bzw. Weiterbildung diesbezüglich.

    Gruß Martin