Hallo Kollegen,
an einigen unserer Standorte gibt es Maschinen zum Herstellen von Hydraulikschlauchleitungen. Dabei werden die Endstücke an den Schlauch gepresst. Muss der Unternehmer die MA zum Pressen der Schlauchleitungen schriftlich beauftragen und wenn ja über welchen Nachweis müssen die MA verfügen bzw. welche Schulungen/Zertifikate sind dazu notwendig?
Genügt es, wenn er die nach TRBS1203 notwendigen Voraussetzungen für die Prüfung von Hydraulikschlauchleitungen erfüllt? Schließlich findet die Prüfung u.a. vor Inbetriebnahme, also nachdem das Endstück gepresst wurde statt.