GBU Biostoffe

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  • Hallo Mitstreiter,
    gestern habe ich mal wieder eine Begehung überstanden. ;(
    Es ging schwerpunktmäßig um Gefahr- und Biostoffe. Soweit alles paletti.
    Es handelt sich um Biostoffe Stufe 1 und 2.Gefährdungen und Schutzmaßnahmen ordnungsgemäß aufgeführt.
    Nun sollen die Erreger namentlich mit den zugehörigen Impfungen aufgeschlüsselt werden.
    Eine Aufforderung zur Hepatitis-Impfung konnten wir nachweisen, nicht aber die (Einladungsliste?? :D ) Auflistung der möglichen Erreger.
    Meine Frage: Besteht diese Aufforderung zu Recht??

    Gruß Fritz, der kein Mediziner ist 8) :D

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • Hi Fritz,

    was meinst du denn konkret mit "Auflistung der möglichen Erreger"?
    Sollt ihr dezidiert auflisten, welche Keime in diesem Arbeitsbereich vorkommen können? Dann drängt sich mir die Frage auf, ob in diesem Bereich gezielt oder ungezielt mit biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird. Das kann ja nur im gezielten Bereich möglich sein. Bei ungezielten Tätigkeiten weiß ich ja eben nicht, mit was ich es genau zu tun habe.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Moin Hardy,
    Meiner Meinung nach absolut kein gezielter Umgang. Es kann doch keiner sagen welche Ereger der Pat. mit sich rumschleppt.
    meine erste Antwort war: "Na das was sich in einer menschlichen Mundhöhle rumtreibt" :D :D Kennst mich ja.
    Damit hat der gute Mann sich aber nicht zufrieden geben wollen.

    Gruß Fritz

    ___ergänzt

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Hi,

    ich hätte mich bei der Frage nach der Benennung der Erreger ja auch erst mal an den Kopf gefasst ;(

    Liest man sich aber die TRGS 250 durch, da steht im Abschnitt 3.1.1:

    "Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 der Biostoffverordnung hat der Arbeitgeber ausreichend Informationen über mögliche gesundheitliche Gefährdungen der Beschäftigten zu beschaffen. Hierzu gehören insbesondere Informationen über die Identität der erfahrungsgemäß vorkommenden oder zu erwartenden biologischen Arbeitsstoffe, die Art und Dauer von Tätigkeiten sowie die mögliche Exposition von Beschäftigten. Dabei sind alle Tätigkeiten im Anwendungsbereich dieser TRBA nicht gezielte Tätigkeiten nach der Biostoffverordnung."

    Ich vermute mal, die erfahrungsgemäß vorkommenden Keimchen kann man benennen.

    Wurde denn die Forderung nach der Benennung der Erreger begründet?

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Moin Awen :D

    gute Info, danke dir.
    Dann werde ich mich mal auf die Suche nach den bösen Kerlen machen.
    Meist wird ja nur von Hepatitis, Aids und Viren gesprochen.
    In Blut, Eiter und der Mundschleimhaut tummeln sich ja noch einige von den Kerlchen rum.

    Gruß Fritz

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • Hi,

    ich hätte mich bei der Frage nach der Benennung der Erreger ja auch erst mal an den Kopf gefasst ;(

    Liest man sich aber die TRGS 250 durch, da steht im Abschnitt 3.1.1:

    "Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 der Biostoffverordnung hat der Arbeitgeber ausreichend Informationen über mögliche gesundheitliche Gefährdungen der Beschäftigten zu beschaffen. Hierzu gehören insbesondere Informationen über die Identität der erfahrungsgemäß vorkommenden oder zu erwartenden biologischen Arbeitsstoffe, die Art und Dauer von Tätigkeiten sowie die mögliche Exposition von Beschäftigten. Dabei sind alle Tätigkeiten im Anwendungsbereich dieser TRBA nicht gezielte Tätigkeiten nach der Biostoffverordnung."

    Ich vermute mal, die erfahrungsgemäß vorkommenden Keimchen kann man benennen.


    Das Keimsprektrum der frei durch die Gegend laufenden Patienten ist nahezu unbegrenzt: Vielleicht hast du einen Patient erwischt der gerade vom Trip aus Afrika zurück ist und Ebola oder Lassa-Fieber im Gepäck hat und hoppala, schon bist du in Schutzstufe 4 wegen Keimen der Risikogruppe 4.
    Was ist in diesem Zusammenhang erfahrungsgemäß?!
    Aber mal emotionslos betrachtet:
    Es kommen jede Menge biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 vor. Wenn ihr mal in die TRBAen 400/402/404/406/ schaut, was es da so gibt, dann ist doch die Erkenntnis schnell da, dass dieser Mensch irgendwas quer sitzen hatte. Welche soll man da benennen, wo die Grenze ziehen?
    Enscheidend ist doch, dass das Keime der Risikogruppe 2 sind, und damit ist die Schutzstufe 2 anzuwenden.
    Zu überlegen ist dann z.B., welche Stoffe aus der Risikogruppe realistisch vorkommen können. Und hier wurde dem Menschen ja schon Hepatitis-Viren benannt. Fritz könnte das um den HI-Virus erweitern.
    Was aber machen wir mit dem Mycobacterium tuberculosis? In Zeiten von Globalisierung, Zuwanderung aus dem Osten, aus Afrika ist der doch auch nicht prinzipiell auszuschließen. Müssen die Beschäftigten nun FFP3-Masken tragen? Da sind wir wieder mal beim Handlungszyklus, Stichwort Risikoabschätzung. Also lässt sich da nur mit der Gefährdungsbeurteilung klären und der Frage, welches Restrisiko man gedenkt zu tragen.

    Langer Rede, kurzer (Un-)Sinn: Eine Benennung einzelner Stoffe macht erst Sinn ab Risiko-/Schutzstufe 3. Aber dann im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung.

    Das ist jetzt meine Sichtweise, ich würde mich durchaus freuen, wenn hier aber auch eine Diskussion enststehen würde.

    Und fritz: Wenn der keine Ruhe geben will, dann klärst du mit dem Zahnarzt und/oder Betriebsarzt welche Keime häufig im Mund-Nasen-Raum vorkommen und schreibst die auf. Das müsste ihn dann hoffentlich zufrieden stellen.

    Hardy

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    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Liest man sich aber die TRGS 250 durch, da steht im Abschnitt 3.1.1:

    Zitat

    Hierzu gehören insbesondere Informationen über die Identität der erfahrungsgemäß vorkommenden oder zu erwartenden biologischen Arbeitsstoffe,

    Stimmt, die Erreger habe ich Risikogruppe II zugeordnet.
    Der Erreger ist aber für das Labor doch kein Arbeitsstoff,sondern eine von außen einwirkende Gefährdung. Diese ist beurteilt und Schutzmaßnahmen sind getroffen (Handschuhe, Impfung eingeschränkter MA-Kreis)
    Nach der Desinfektion gehe ich von einem stark minimiertem bis Null Risiko aus.

    Gruß Fritz, der eine Allergie gegen Bürokratenk.... hat :D

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Vielleicht hast du einen Patient erwischt der gerade vom Trip aus Afrika zurück ist und Ebola oder Lassa-Fieber im Gepäck hat und hoppala, schon bist du in Schutzstufe 4 wegen Keimen der Risikogruppe 4.


    Naja, erfahrungsgemäß kommen hier Ebola-Viren eben nicht vor. Hepatitis A,B, oder C und HIV aber schon. Und dieses Kerlchen Mycobacterium tuberculosis ist in der TRBA 250 genannt als aerogen übertragbare Erkrankung. Es kann aber die Einstufung der Tätigkeit in Schutzstufe 2 erfolgen

    "Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zum Kontakt mit Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe kommen kann, so dass eine Infektionsgefährdung durch Erreger der Risikogruppe 2 bzw. 3** bestehen kann, sind in der Regel der Schutzstufe 2 zuzuordnen. "

    Nicht das ihr mich falsch versteht, ich will gar nicht das jeder Keim mit Vor- und Nachname genannt wird. Das Regelwerk läßt diese Forderung aber durchaus zu.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • .........
    Der Erreger ist aber für das Labor doch kein Arbeitsstoff,sondern eine von außen einwirkende Gefährdung. .........

    Nach der Desinfektion gehe ich von einem stark minimiertem bis Null Risiko aus.


    Laut BioStoffV handelt es sich schon um einen Arbeitsstoff. ´

    "§ 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
    Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich"


    "§ 2 Begriffsbestimmung"

    "Zu den Tätigkeiten zählt auch der berufliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten, Gegenständen und Materialien, wenn bei diesen Tätigkeiten biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden können und dabei Beschäftigte mit den biologischen Arbeitsstoffen direkt in Kontakt kommen können."


    Dental: wurde die Forderung nach Nennung der Erreger denn begründet?


    Nach der Desinfektion würde ich auch von einem gegen null tendierenden Risiko ausgehen


    Grüße

    awen

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Awen,

    nein genau begründet hat er seine Forderung nicht. Er hat sich nur immer wieder auf die Biostoffverordnung berufen.
    hatte aber heute Mittag den guten Mann der BGETEM am Sprechrohr.
    Seiner Aussage nach haben wir mit der BGI 775 alles bestens abgedeckt. Die Auflistung der Erreger ist Nonsens und weit über das Ziel hinaus,
    Eine Notiz ans Amt ist raus, für mich damit erledigt. :D
    Mal gespannt auf den nächsten Kontakt :D

    nun ein Schläfle macht
    Gruß Fritz 8) :D

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Zitat von »elschwoabos«



    Vielleicht hast du einen Patient erwischt der gerade vom Trip aus Afrika zurück ist und Ebola oder Lassa-Fieber im Gepäck hat und hoppala, schon bist du in Schutzstufe 4 wegen Keimen der Risikogruppe 4.

    Hier hatte ich eh einen Denkfehler eingebaut: Ich war in der Praxis, nicht im Labor.
    Und wenn die Präparate, wie Fritz schreibt, desinfiziert ins Labor kommen, sollte da schon sehr viel Sicherheit bestehen.

    Naja, erfahrungsgemäß kommen hier Ebola-Viren eben nicht vor. Hepatitis A,B, oder C und HIV aber schon. Und dieses Kerlchen Mycobacterium tuberculosis ist in der TRBA 250 genannt als aerogen übertragbare Erkrankung. Es kann aber die Einstufung der Tätigkeit in Schutzstufe 2 erfolgen

    Siehst du, und was ist diese Einschätzung: Eine Risiko/Gefährdungsbeurteilung.
    Und wir statten ja auch nach Schutzstufe 2 aus, jedoch sind weitere Maßnahme bei Tbc erforderlich. Aber wir gehen nicht generell von der Möglichkeit aus, dass da Tuberkel herumfliegen.

    "Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zum Kontakt mit Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe kommen kann, so dass eine Infektionsgefährdung durch Erreger der Risikogruppe 2 bzw. 3** bestehen kann, sind in der Regel der Schutzstufe 2 zuzuordnen. "

    Ja.

    Nicht das ihr mich falsch versteht, ich will gar nicht das jeder Keim mit Vor- und Nachname genannt wird. Das Regelwerk läßt diese Forderung aber durchaus zu.

    Es lässt sie zu. Aber die Forderung ist grenzensprengend.
    Und das ist ja wohl auch die Ansicht der zuständigen BG.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Es lässt sie zu. Aber die Forderung ist grenzensprengend.
    Und das ist ja wohl auch die Ansicht der zuständigen BG.

    8) ich sach doch, ich bin da ganz bei euch. Gefährdungsbeurteilung, Risikoabschätzung, alles ordentlich dokumentiert und gut is

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hallo ihr Lieben,
    naja, wird wohl immer so sein und bleiben.

    "Die Hälfte seines Lebens ärgert sich der Mensch total vergebens" :D :D

    Wie gesagt, die Sache ist gegessen. Und wenn eine dumme Reaktion kommt ist es wieder bei obigem Spruch.

    Gruß Fritz 8) :D

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.