Berechnung Ausfalltage

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  • Hallo Gemeinde

    das Jahr neigt sich dem Ende und es wird mal wieder Zeit die Unfallstaistik anzufertigen. Dabei bin ich jetzt auf unterschiedlche Informationen gestossen, bzgl. der Berechnung der Ausfalltage.
    Dehslab meine Frage, wo ist geregelt was als Ausfalltag gilt, zählen die Wochenendtage mit?

    Beispiel:

    Unfall am 12.11.2012, MA kehrt am 16.11.2012 zurück sind: 4 Ausfalltage oder?
    Unfall am 12.11.2012, MA kehrt am 19.11.2012 zurück sind: 5 Ausfalltage oder 7 ?
    Unfall am 12.11.2012, MA kehrt am 21.11.2012 zurück sind: 7 Ausfalltage oder 9 ?

    Also die Frage ist zählen die tatsächlichen Ausfalltage oder die Kalendertage inkl. Wochenende? Hilfreich wäre auch noch wo dies niedergeschrieben ist....DANKE

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  • Moin.
    Janz einfach. Eine Krankschreibung nach einem Unfall umfasst die Kalendertage, egal ob Wochenende dabei ist oder nicht. Weil da ist der MA ja auch noch krank geschrieben. Somit: Kalendertage.
    Der Tag des Unfalls zählt nicht mit, da er an diesem Tag ja gearbeitet hat (logisch, sonst wäre es ja nicht passiert ;) )
    Also: Unfalltag, nein. Ausfalltage sind Kalendertage.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Es zählt in dem Fall doch nicht nur der Ausfall der Arbeit, sondern ja auch dass das private Leben des Mitarbeiters beeinträchtigt ist duch erlittene Verletzungen. Also auch Wochenenden.