Gefährdungsbeurteilung schutzbedürftiger Personen, werdende Mütter, Jugendliche und Schwerbehinderte

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  • Hallo Zusammen,

    ich habe mich hier heute angemeldet, in der Hoffnung hier endlich Hilfe zu bekommen.

    Für besonders schutzbedürftige Personen sind "angepasste" oder extra Gefährdungsbeurteilkungen erforderlich.

    Ich finde nur leider keine genauen Handlungshilfen, bzw. nutzbare Vorlagen. :wacko: :wacko:

    Hat einer von Euch evtl. nutzbare Vorlagen für genannten Personenkreis? :?: :?:

    Wie müssen die GB in diesem Bezug aussehen? muss ich da für Schwerbehinderte explizit auf deren Behinderung eingehen? Datenschutz? Schweigepflichten? ?( ?(

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß

    Marc

    P.S. ...da ich nicht ständig online bin, wäre eine Nachricht per Email auch ganz nett... Danke ^^

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  • oh man Dental... scheinbar sind rentner in lauerstellung echt anstrengend....... was soll mir dein link denn nun sagen? oder an hilfe leisaten???? omg :wacko: :wacko:

  • Hallo Hans-Jürgen,

    danke für die Info.

    Irgendwie kann ich die Checklisten nicht abspeichern. Mal sehen obs heute abend von nem anderen rechner aus geht.

    trotzdem danke.

    gruß

    marc

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  • Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ...Für besonders schutzbedürftige Personen sind "angepasste" oder extra Gefährdungsbeurteilkungen erforderlich.


    Ja, das trifft zu.

    ...Ich finde nur leider keine genauen Handlungshilfen, bzw. nutzbare Vorlagen.


    Konkrete Handlungshilfen oder Vorlagen wirst Du hierzu auch nicht finden, denn dazu sind die verschiedenen Tätigkeiten und Rahmenbedingungen zu komplex. Das Mutterschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz geben einen Rahmen vor, den man entsprechend bewertet ausfüllen muss. Gesunder Menschenverstand ist hier durchaus hilfreich.

    ...Wie müssen die GB in diesem Bezug aussehen?

    So wie die "normale" Gefährdungsbeurteilung auch, erweitert durch die spezifischen Anforderungen.

    ...muss ich da für Schwerbehinderte explizit auf deren Behinderung eingehen?

    Natürlich, wie sollte sonst eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung entstehen. Schwerbehinderte können ja die unterschiedlichsten Behinderungen haben und diese muss man somit berücksichtigen. Ein Rollstuhlfahrer wird andere Ansprüche an seinen Arbeitsplatz stellen, als jemand der einen Arm nicht richtig bewegen kann.

    ...da ich nicht ständig online bin, wäre eine Nachricht per Email auch ganz nett...


    Beantwortete Fragen werden in diesem Forum in der Regel nicht gelöscht, sondern dienen anderen Nutzern zur Wissenserweiterung, somit ist es durchaus sinnvoll gelegentlich hier vorbei zu schauen, statt die Antwort nur einem Nutzer per Mail zukommen zu lassen.

    Jetzt noch einige praktische Vorschläge.
    Zu den Schwerbehinderten hatte ich ja schon geäußert, dass hier die Behinderung eine wesentliche Rolle spielt. Hier sollte man durchaus auch den Schwerbehinderten zu Wort kommen lassen. Mit Einverständnis des Schwerbehinderten bietet sich auch eine Kontaktaufnahme des Betriebsarztes mit dem Hausarzt des Schwerbehinderten an, um eine bessere medizinische Einschätzung der Schwerbehinderung zu bekommen. Diese fällt dann unter die ärztliche Schweigepficht, somit ist der Datenschutz weitgehend gewahrt.
    Bei Schwangeren sollte man erst einmal feststellen, ob eine Weiterbeschäftigung mit der ursprünglichen Tätigkeit vollumfänglich möglich ist, oder ob hier bereits einige Rechtsvorgaben tangiert sind, die dies untersagen. Sofern einige Dinge untersagt sind, sollte man auch eine zeitlich befristete Umsetzung in eine geeignete Tätigkeit in Betracht ziehen.
    Jugendliche dürfen fast alles durchführen, was man volljährigen Mitarbeitern auch zumuten kann, mit einigen relativ geringen Einschränkungen. In der Regel wird nur eine erhöhte Überwachung gefordert, mehr eigentlich nicht (bis auf wenige Ausnahmen).

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo TanzderHexen,

    vielen Dank für die Links.

    Besonders der erste Link war sehr hilfreich. Wird ein bisschen modifiziert und fertig.

    Gruß aus HH

    Marc

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