Pflichtenheft für Brandschutzbeauftragte

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  • Hallo zusammen,

    ich bin derzeit bei der Erstellung eines Pflichtenheftes für unsere internen Brandschutzbeauftragten (Industriebauten + Verwaltung).

    Dazu würde ich mich über Hilfestellungen / Anregungen / Vorlagen sehr freuen, da ich denke man muss das Rad nicht immer neu erfinden.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung

    MFG Twister666

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  • Hallo,

    Anregungen findet man z.B. im Pflichtenheft Brandschutz.
    Siehe hier: http://www.buecher.de/shop/arbeit/pf…od_id/35057252/

    Auszüge siehe hier: http://books.google.de/books?id=q-DNe…ved=0CD0Q6AEwAA

    Ansonsten vielleicht einfach, sich an den vorhandenen Richtlinien/ Empfehlungen (VdS 3111, vfdb 12/09-01,
    BGI 847) sowie den verschiedenen Fachbüchern zum Brandschutzbeauftragten orientieren.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo!

    Selbstverständlich hat Simon, als Fachmann für Brandschutz, den Nagel auf den Kopf getroffen.

    Doch frage ich mich, warum die Sifa ein Pflichtenheft für den Brandschutzbeauftragten schreiben will/muss?

    Viele Grüße
    Andreas

  • Hallo zusammen,

    zuerst einmal meinen Dank an Simon für den Tipp. Ich habe direkt mal ein paar davon bestellt ;)

    @ Andreas
    relativ einfach zu beantworten.....da ich im Bereich Unternehmenssicherheit zuhause bin, fällt auch der Brandschutz Schwerpunktmäßig in meinen Bereich.
    Natürlich hatten wir in der Vergangenheit im Rahmen der Bestellungsurkunden / Pflichtenübertragung auf die Rechte und Pflichten hingewiesen. Nach einer etwas längeren Diskussion mit dem VDS und dem Feuerversicherer sind wir aber zu dem Schluss gekommen, dass ein Pflichtenheft bzw. Handbuch für die Brandschutzbeauftragten in unseren Häusern der richtige Weg ist.

    Für weitere Anregungen bedanke ich mich.

    MFG Twister666

  • Natürlich hatten wir in der Vergangenheit im Rahmen der Bestellungsurkunden / Pflichtenübertragung auf die Rechte und Pflichten hingewiesen. Nach einer etwas längeren Diskussion mit dem VDS und dem Feuerversicherer sind wir aber zu dem Schluss gekommen, dass ein Pflichtenheft bzw. Handbuch für die Brandschutzbeauftragten in unseren Häusern der richtige Weg ist.


    Hallo Twister.
    Ich kann mich dem Herrn Schmeisser nur anschließen aber mal etwas anderes. Habt Ihr bei Euch keine Stellenbeschreibung was den Umfang der Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten beinhaltet? Ich bekomme so etwas grundsätzlich für meine Betreuungsaufträge. Da stehts im Auftrag drin, welchen Tätigkeitsumfang der Auftrag hat, weil ich ja in vielen anderen Bereichen auch ausgebildet bin. Das wären dann Sonderleistungen, die auch extra abgerechnet werden müssten.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo,

    @Globetrotter- Was kann man beim Brandschutzbeauftragten unter Sonderleistung verstehen?
    Den vom Prinzip, kann man als Auftraggeber nur mit der Nennung der gewünschten
    Richtlinie (z.B. vfdb 12-09-01, VdS, BG) sämtliche -mögliche- Leistungen von
    der Beratung, Fachplanung bis zur direkten! Gefahrenabwehr in Anspruch nehmen.

    Man siehe sich nur mal die verschiedenen -möglichen- Aufgabengebiete, nach den
    einzelnen Richtlinien an.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin.
    Meine Bemerkung hatte nicht den Schwerpunkt auf "Sonderleistung" sondern mehr auf "Stellenbeschreibung". Darin müssten die Aufgabengebiete, die für den Bereich abgedeckt werden sollen, doch enthalten sein. Das war mehr damit gemeint. Sorry, wenn das nicht deutlich rüberkam.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)


  • Hallo Twister.
    Ich kann mich dem Herrn Schmeisser nur anschließen aber mal etwas anderes. Habt Ihr bei Euch keine Stellenbeschreibung was den Umfang der Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten beinhaltet? Ich bekomme so etwas grundsätzlich für meine Betreuungsaufträge. Da stehts im Auftrag drin, welchen Tätigkeitsumfang der Auftrag hat, weil ich ja in vielen anderen Bereichen auch ausgebildet bin. Das wären dann Sonderleistungen, die auch extra abgerechnet werden müssten.

    Gruß

    Jens

    Hallo Jens,

    Stellenbeschreibungen gibt es wohl, aber nicht in dem Umfang den wir gern hätten. Das ganze soll ja auch ein wenig Hilfestellung für unsere BSB sein.
    Wie gesagt, ich habe mir die Literaturempfehlung bestellt und werde mal sehen, was ich daraus verwerten kann. Sitze in den nächsten Tagen auch nochmal
    mit dem VDS zusammen und werde auch dort die ein oder andere Anregung mitnehmen können.

    MFG Twister666