Hallo,
ich bin externe Sifa und muss mich somit mit allem Möglichen rumschlagen ...
Ein Betrieb lagert brennbare Flüssigkeiten Flp < 45 °C (Gemische) in gefahrgutrechtl. zugelassenen Gebinden (mehrere 200l-Fässer), Raum >100m³, es wird mit Gasstapler (Zinken, keine Fassgreifer) gearbeitet, keine technische Belüftung, "nur" 1-2 große Tore, die offen sind tagsüber. Passive Lagerung.
Ich habe festgestellt, dass es sich hier um Zone 2 bis Höhe 1,5m handelt. Außerdem dürfen feste elektr. Betriebsmittel bis 80 cm im Normalbetrieb keine Zündquelle darstellen 8also Gerätekategorie 3).
Liege ich da richtig?
Jetzt wird hier ein normaler Flüssiggasstapler eingesetzt - ist das überhaupt zulässig in Zone 2 (da dürfen ja an sich nur Geräte der Kat. 3 eingesetzt werden)? Könnte der Stapler vllt. Kategorie 3 sein, wie kann man das heraus finden?
Es muss ja nun ein Exschutzdokument her (will ich eher schlank halten, da nur passive Lagerung, nur Zone 2)...