Ex-Zone Lager (passive Lagerung), Staplerbetrieb

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  • Hallo,

    ich bin externe Sifa und muss mich somit mit allem Möglichen rumschlagen ;( ...

    Ein Betrieb lagert brennbare Flüssigkeiten Flp < 45 °C (Gemische) in gefahrgutrechtl. zugelassenen Gebinden (mehrere 200l-Fässer), Raum >100m³, es wird mit Gasstapler (Zinken, keine Fassgreifer) gearbeitet, keine technische Belüftung, "nur" 1-2 große Tore, die offen sind tagsüber. Passive Lagerung.

    Ich habe festgestellt, dass es sich hier um Zone 2 bis Höhe 1,5m handelt. Außerdem dürfen feste elektr. Betriebsmittel bis 80 cm im Normalbetrieb keine Zündquelle darstellen 8also Gerätekategorie 3).

    Liege ich da richtig?

    Jetzt wird hier ein normaler Flüssiggasstapler eingesetzt - ist das überhaupt zulässig in Zone 2 (da dürfen ja an sich nur Geräte der Kat. 3 eingesetzt werden)? Könnte der Stapler vllt. Kategorie 3 sein, wie kann man das heraus finden?

    Es muss ja nun ein Exschutzdokument her (will ich eher schlank halten, da nur passive Lagerung, nur Zone 2)...

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  • Hallo wattewuschel.
    Jedes Betriebsmittel oder Maschine hat ja eine begleitende Dokumentation. Also auch Nachweise. Hast Du da schon einmal nachgefragt und reingeschaut?
    Wenn Du Deine Schutzzonen klar definiert und eingeteilt hast, muss dieser natürlich den Anforderungen entsprechen. Ich bin da jetzt kein Experte auf dem Gebiet, ich schlage mich eher mit großen Höhen rum, aber Du hast doch Deine Einteilung getroffen. Entsprechend wendest Du das Regelwerk an.
    Ich kenne es aus dem Bereich des Gefahrguttransports, grade Klasse 1. Da haben die Fahrzeug entsprechende Auspuffanlagen etc. da ja einen B3-Bescheinigung benötigt wird. Müsste also etwas in den Unterlagen zu finden sein. Wenn da nix drüber drin steht, sage ich nö. Übrigens. Selbst meine Stirnlampe am Helm is ATEX-zertifiziert. ;)
    Gruß

    Jens

    PS: Was zum Teufel is ein Gefahrgut-Dingsbums??? :D

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Ein Gefahrgut-Dingsbums bin ich... ich kann mich nicht Gefahrgut-Beauftragte nennen, weil ich das ja nur für die Firmen bin, die mich als solche bestellen. Gefahrgut-Experte klingt etwas überheblich...

    Falls noch jemand aus dem Lagerbereich Erfahrungen zu diesem Thema hat, würde ich mich über Feedback freuen.

  • Moin, wattewuschel,

    Ein Betrieb lagert brennbare Flüssigkeiten Flp < 45 °C (Gemische) in gefahrgutrechtl. zugelassenen Gebinden (mehrere 200l-Fässer), Raum >100m³, es wird mit Gasstapler (Zinken, keine Fassgreifer) gearbeitet, keine technische Belüftung, "nur" 1-2 große Tore, die offen sind tagsüber. Passive Lagerung.

    Basis ist die TRGS 510 ...

    Zitat

    Ich habe festgestellt, dass es sich hier um Zone 2 bis Höhe 1,5m
    handelt. Außerdem dürfen feste elektr. Betriebsmittel bis 80 cm im
    Normalbetrieb keine Zündquelle darstellen 8also Gerätekategorie 3). Liege ich da richtig?

    Meiner Meinung nach: ja

    Zitat

    Jetzt wird hier ein normaler Flüssiggasstapler eingesetzt - ist das überhaupt zulässig in Zone 2 (da dürfen ja an sich nur Geräte der Kat. 3 eingesetzt werden)? Könnte der Stapler vllt. Kategorie 3 sein, wie kann man das heraus finden?

    Ich bin überzeugt, dass der normale Stapler dort nicht eingesetzt werden darf.
    Näheres steht in den Unterlagen des Staplers, auch ein Anruf bei Hersteller hilft weiter ... wenn dort jemand sagt, dass der Stapler in Zone 2 zugelassen ist, würde ich das nur in schriftlicher Form akzeptieren.

    Ist es ein Problem, dort eine technische Lüftung zu installieren?
    Über den Stapler müsstest Du Dir dann keine Sorgen machen, wenn ein Gaswächter und eine technische Lüftung installiert ist - weil dann keine Zone mehr auszuweisen ist. (TRGS 510, Anlage 7)
    Alternativ: Nachweis, dass für die gesamte Halle, auch im Winter und bei Sauwetter mindestens zweifacher Luftwechsel gewährleistet ist ... dann hast Du ebenfalls keine Zone ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)