Beiträge von wattewuschel

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    Mir ist noch nicht klar, ob dieses Problem auch auf in DE verkaufte Löschgeräte zutrifft.
    Bei Gloria und BAuA ist noch nichts dazu zu finden. Hat da jemand nähere Infos?

    Hallo,

    ich habe gerade bei Gloria in der Zentrale angerufen, da wusste der Mensch, zu dem man mich verbunden hat, nix - ich habe ihm den Link zur Meldung weitergeleitet und um Rückmeldung gebeten.

    LG
    Claudi

    Möchte das nochmal deutlicher abgrenzen:

    Der Gefahrgutbeauftragte ist Stabsstelle, wie die Sifa. Er berät den Unternehmer, die Pflichten stehen in der GbV.

    Die Beauftragte Person (die es weiterhin gibt, man kann sie nun jedoch auch anders nennen, Rechtsgrundlage ist nicht mehr die GbV sondern das OwiG) ist jemand, der Unternehmerpflichten übertragen bekommen hat und als Absender, Verlader, Verpacker, ... Pflichten nach der GGVSEB (konkrete Umsetzung der Gefahrgutvorschriften im Alltag) verantwortlich ist.
    Fehlt ein Aufkleber, fehlt ein Dokument etc., ist das eine Ordnungswidrigkeit gemäß GGVSEB, also etwas, was an den Unternehmer geht bzw. dann an die Beauftragte Person - diese muss dann (privat, persönlich) gezahlt werden.
    Der Gefahrgutbeauftragte zahlt sowas nicht, weil es nicht in seiner Verantwortung liegt.

    Durch englische Begriffe wird der Unterschied klarer: der Gefahrgutbeauftragte ist der Dangerous Goods Safety Adviser (also Sicherheitsberater), die beauftragte Person ist die Responsible Person, also verantwortliche Person.

    Hallo,

    ich bin externe Sifa und muss mich somit mit allem Möglichen rumschlagen ;( ...

    Ein Betrieb lagert brennbare Flüssigkeiten Flp < 45 °C (Gemische) in gefahrgutrechtl. zugelassenen Gebinden (mehrere 200l-Fässer), Raum >100m³, es wird mit Gasstapler (Zinken, keine Fassgreifer) gearbeitet, keine technische Belüftung, "nur" 1-2 große Tore, die offen sind tagsüber. Passive Lagerung.

    Ich habe festgestellt, dass es sich hier um Zone 2 bis Höhe 1,5m handelt. Außerdem dürfen feste elektr. Betriebsmittel bis 80 cm im Normalbetrieb keine Zündquelle darstellen 8also Gerätekategorie 3).

    Liege ich da richtig?

    Jetzt wird hier ein normaler Flüssiggasstapler eingesetzt - ist das überhaupt zulässig in Zone 2 (da dürfen ja an sich nur Geräte der Kat. 3 eingesetzt werden)? Könnte der Stapler vllt. Kategorie 3 sein, wie kann man das heraus finden?

    Es muss ja nun ein Exschutzdokument her (will ich eher schlank halten, da nur passive Lagerung, nur Zone 2)...

    Muss auch mal eine Lanze für die VBG brechen:

    Habe die LEK3 in Storkau gemacht und beide Referenten, der "Lehrer" und die TAP waren absolut fair. Am Montag gabs noch Tipps, so dass der eine oder andere die Präsentation abends noch anpassen konnte.
    Dienstag gings dann los: die anderen Teilnehmer bekamen Dinge, auf die sie beim Präsentator besonders achten sollten (Logik, Auftreten, Präsentationsmedium). Bei 9 min wurde eine gelbe Karten bezeigt, bei 10 min die rote und dann wäre Schluss gewesen. Überziehen gabs nicht.

    Mittags waren wir fertig (die Gruppe bestand nur aus 8 Leuten).

    Dann äußerten sind die Zuhörer entsprechend ihrer Zuhöraufgabe - kommentierten also den Vortrag. Dann sagten die Referenten etwas dazu. Alles sehr fair und durchaus wohlwollend. Punktzahlen wurden nicht genannt.
    Einer ist durchgefallen (der hat sich aber total selbst im Weg gestanden durch falsches Medium, Aufregung). Der durfte dann am Freitag das Gruppenthema der Lernwerkstatt präsentieren und hatte dann damit doch noch bestanden. Die Referenten hätten den schon irgendwie durchgedrückt solange er nicht total daneben gehauen hätte.

    Was bei uns (VBG) besonders wichtig war in der LKE3:

    -keine Fachbegriffe (z. B. nicht den Handlungskreislauf erwähnen, auch wenn man dessen Elemente erkennen können sollte oder auch nicht sagen, dass man nach Nohl bewertet hat, Schnellplanmethode verwendet hat - das interessiert die Geschäftsführung in der Realität nämlich auch nicht)
    -wesentlich sind Problemstellung (Handlungsanlass), kurze Zusammenfassung der Erkenntnisse + Schwerpunkt: Lösungsvorschläge + ggf. schon Auswahl/ Favoriten
    -das Übliche bei Präsentationen: Kontakt zum Publikum, Sprache, Standing (zum Auditorium gewandt, nicht zur Wand reden, ...), bei PowerPoint nur kurze Schlagworte (und unser Referent stand total auf Bilder), seriöses Erscheinungsbild (sowohl Redner als auch Präsentation)
    -es muss logisch nachvollziehbar sein auch für "Unwissende" - die Beurteilenden kennen die Praktikumsberichte nicht

    Wollte erst PowerPoint und Metaplanwand verwenden - wurde mir abgeraten - besser nur ein Medium, dass dafür richtig.
    Wer nicht so der freie Redner ist: vorher üben, denn mit dem richtigen Auftreten hat man wirklich die halbe Miete und wenn man dann nicht völligen Blödsinn erzählt, hat man bestanden.
    Ich finde, dass es gut ankommt, wenn man am Ende irgendwas motivierendes sagt so in der Art "Lassen Sie uns gemeinsam weiterhin für sichere und gesunde Arbeitsplätze in unserem Unternehmen arbeiten".

    Bei uns (VBG) wurden reine Gefährdungsbeurteilungsthemen abgelehnt mit der (berechtigten) Begründung, dass das nicht Aufgabe der Sifa sondern der Führungskraft ist. Verpacke die GB einfach. Mein Thema hieß dann nicht "GB des Bereiches Blabla" sondern "Untersuchung der Arbeitssysteme in Blabla und Beratung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen".
    Außerdem besteht der Handlungskreis ja auch weit mehr als nur der GB (die umfasst nur die Schritte 1+2 des Handlungskreises) - also nimm dir einen Bereich und arbeite den anhand des Handlungskreises ab.
    Tipp: wähle den Bereich möglichst konkret und klein, sonst verzettelt man sich leicht oder kommt mit der Zeit nicht aus.

    Uns hat man geraten, sich vorher schon einzulesen und Unterlagen (z. B. bestimmte/konkrete Schriften, die uns teilweise empfohlen wurden) zu sammeln/ mitzubringen.

    Hat denn schon mal jemand diesen "Spaß" ;) selbst mitgemacht und kann aus erster Hand berichten?

    Wundert mich dann aber doch, dass es bei anderen BGen anscheinend lockerer/ leicht abläuft (?) - von wegen Unterricht und dann wird in einem Test das Vermittelte abgefragt - das ist ja regelrecht Pillepalle.

    Unsere interne FaSi (hat glaube ich 2005 die Ausbildung gemacht, allerdings nicht bei einer BG) erzählte auch von Multiple Choice und dass der Referent am Vortag der Prüfung die Fragen mit der Gruppe durchgegangen ist.

    Gut, wir wissen die Themebereiche... d.h. bis zum Seminar kann man schon mal Unterlagen, Checklisten etc. sammeln. ;(

    Hallo,

    ich mache im April meine LEK4 im Bereich Technik bei der VBG in Storkau (3 Tage).

    Am Ende des FS4 sagte man uns etwas zum Ablauf:

    Es gibt 6 (?) Themengebiete. Zu einem wird man zugelost und muss dazu eine Aufgabenstellung bearbeiten (ich meine es wäre etwas wie "Firma X hat ein Betriebsfest, einer kümmert sich um das Thema Bühne, der andere um ...". Man hat dann bis zum nächsten Tag Zeit, das Thema und die Fragestellungen zu bearbeiten. Dazu darf man alles verwenden, auch Telefon, Internet (da wir die Themenbereiche vorher genannt bekommen haben, können wir uns schon Material suchen bzw. reinlesen) ... die Aufgaben werden je nach "Klassengröße" allein oder zu zweit/dritt bearbeitet.

    Am Ende soll man das Ergebnis glaube ich auch präsentieren.

    Ich lese hier immer wieder etwas von Multiple Choice und Abfragen von Stoff, der im FS5 vermittelt wird - uns wird wohl gar kein Stoff vermittelt sondern wir müssen uns diesen quasi selbst erarbeiten.

    Das, was man uns gesagt hat, klingt jetzt nicht grade wie Pillepalle (natürlich ist auch das schaffbar, aber mit Vorbereitung. Wer kann dazu Erfahrungen beisteuern?

    Danke!