Möchte das nochmal deutlicher abgrenzen:
Der Gefahrgutbeauftragte ist Stabsstelle, wie die Sifa. Er berät den Unternehmer, die Pflichten stehen in der GbV.
Die Beauftragte Person (die es weiterhin gibt, man kann sie nun jedoch auch anders nennen, Rechtsgrundlage ist nicht mehr die GbV sondern das OwiG) ist jemand, der Unternehmerpflichten übertragen bekommen hat und als Absender, Verlader, Verpacker, ... Pflichten nach der GGVSEB (konkrete Umsetzung der Gefahrgutvorschriften im Alltag) verantwortlich ist.
Fehlt ein Aufkleber, fehlt ein Dokument etc., ist das eine Ordnungswidrigkeit gemäß GGVSEB, also etwas, was an den Unternehmer geht bzw. dann an die Beauftragte Person - diese muss dann (privat, persönlich) gezahlt werden.
Der Gefahrgutbeauftragte zahlt sowas nicht, weil es nicht in seiner Verantwortung liegt.
Durch englische Begriffe wird der Unterschied klarer: der Gefahrgutbeauftragte ist der Dangerous Goods Safety Adviser (also Sicherheitsberater), die beauftragte Person ist die Responsible Person, also verantwortliche Person.