Hallo SiFa-Gemeinde. Ich hätt da gern mal ein Problem.
An einer Laderampe müssen hin und wieder Fahrzeuge beladen/entladen werden, die nicht hoch genug sind um die Ladebrücken zu nutzen, oder die von der Seite abgeladen werden wollen/sollen.
Dazu soll dann der Gabelstapler mit der Hubbühne auf den Hof abgesenkt werden, wo er dann be-/entladen kann.
BGR 233 sagt sinngemäß "ist ok, wenn der Stapler nicht schwerer ist als die Tragkraft der Bühne"
BGR 500 sagt "Personen rauf/runterfahren ist verboten.
Beide Vorschriften geben die Rampenbreite mit 1,25 Metern vor. Bei 1 m Staplerbreite und mittig aufgefahren bleiben dem Fahrer 12,5 cm um ab zu steigen und zur Steuereinheit der Hubbühne zu gelangen. Das dürfte etwas wenig sein => Unfallgefahr.
Darf ich nun den Stapler mitsamt Fahrer absenken oder nicht?
Bestimmt habe ich irgendeine Vorschrift übersehen die das regelt... und bestimmt ist hier mindestens eine FaSi die es mir sagen kann.
Danke im Voraus....