Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer-Ausbilder

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  • Hallo Menschenschützer,

    ich habe mal ein paar Fragen zur Ausbilung der Gabelstaplerausbilder:

    hat jemand schon diese Ausbildung, kann jemand einen guten Anbieter nennen, wo man diese Ausbildung erhalten kann?
    Ist es richtig, dass ein normaler Ausbilderschein (zur Ausbildung von Azubis) Voraussetzung ist?
    Ist es ausserdem richtig, dass man Meister/Ingenieur/SIfa sein muss, um diese Ausbildung machen zu müssen?

    Ich denke doch, dass es gut ausgebildeter Fachlagerist, der sich täglich intensiv mit der Materie beschäftigt, und (zum Thema Befähigung zum Ausbilden) auch schon Vorgesetztenfunktionen ausgeführt hat bzw. neue Mitarbeiter eingearbeitet hat, auch befähigt wäre, eine solche Ausbildung zu machen.

    Mit freundlchen Grüßen

    Ralf (ADR-User)

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hallo Ralf,

    hatte meine Ausbildung vor 10 Jahren gemacht das war das mit dem Meister auch schon.

    2012 bei der BGHM steht das in der Anmeldung:

    Hinweise

    Das Seminar dient der Vorbeiretung künftiger
    Ausbilder von Staplerfahrern. Sie erwerben mit der erfolgreichen
    Teilnahme am diesem Seminar die notwendigen sicherheitstechnischen und
    fahrpraktischen Fähigkeiten, die vor dem Besuch des Seminar AB2SHK, in
    dem überwiegend pädagogische Kenntnisse vermittelt werden, vorhanden
    sein müssen.

    Bedingung zur Beauftragung als Ausbilder
    - Mindestalter 24 Jahre
    -
    Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder Einsatz von Staplern. Kann
    durch die Teilnahme der Seminare STT oder AB1S nicht ersetzt werden.
    - Meister und mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
    - Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Fahrer von Staplern


    Voraussetzungen

    Eignung gemäß § 7 der Unfallverhütungsvorschrift
    "Flurförderzeuge" (BGV D27) und Berufgenossenschaftlichem Grundsatz
    "Ausbildung und Beauftragung von Fahrern von Flurförderzeugen mit
    Fahrersitz und Fahrerstand" (BGG 925) sowie Grundkennisse zum Fahren von
    Staplern mit Fahrersitz oder Fahrerstand.

    Gruß Olaf

    Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.

  • information findest du in der bgg 925.... ausbildung und beauftragung von ........

    grundsätzlich :
    mind. 24 jahre alt
    fahrschein für Fluförderzeuge
    für die tätigkeit geeignet sein ... fachlich sowieso ... kenntnisse ind didaktik und methodik ......
    meister,techniker oder Ing oder 4 jahre nachweißbar in einer Meister ähnl. Stellung .......

    Lehrgang bei Bg oder anderer anerkannter ausbildungsträger .......

  • Hallo Ralf,

    ich habe den Schein vor ca. 2 Jahren gemacht.

    Du solltest, ergänzend zu den Vorrednern, selber ca. 2 Jahre Stapler fahren und eine gültige G-Untersuchung für Fahr- und Steuertätigkeiten haben. Der Meister kann auch durch eine bescheinigte "Meisterähnliche Tätigkeit" erfüllt werden.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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