BA nach GefStoffV für Laboranalysen

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  • Moin, Moin,
    ich habe den Arbeitsplatz (Firma) gewechselt und finde ein Protokoll der letzten Begehung durch den TAB der BG RCI vor.
    In dem Protokoll wird bemängelt, dass keine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung für Tauber-Reagenz und die Karl-Fischer-Titration vorliegt!
    Hat jemand hierfür schon mal eine BA erstellt und kann sie zur Verfügung stellen?
    Danke im voraus und ein schönes, sonniges Wochenende.
    Grüße vonne Emscher, PaTh.

    path_novasep

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  • ...von' alten Ruhri der gezz im Norden steckt :)

    Die schlechte Nachricht vorweg: Nein, ich hab' keine entsprechenden BA's, aber... Wer will denn für jede Analyse in einem Labor eine BA haben und wozu?!?!? Ich denke da schießt Dein TAB ein wenig über das Ziel hinaus. In einem Labor bist Du i.d.R. mit allgemeinen BA's und Sammelbetriebsanweisungen ganz gut bedient. Solltest Du "Exoten", wie Flußsäure o.Ä. haben, würde ich schon mal einen Einzel-BA erstellen. Vielleicht solltest Du hier mit den Verantwortlichen nochmal das Gespräch suchen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi...

    kurzer Einwand von mir.
    Gerade die Karl-Fischer-Reagenz ist nicht ohne. Tauber Reagenz sagt mir erst einmal nichts. Wenn du nicht schon eine BA für giftige Stoffe mit einer ähnlichen Charakteristk, wie die K-F-Reagenz bzw. diese Tauber-Reagenz hast musst du die erstellen. wobei ich gerade bei giftigen Stoffen mit der Zusammenfassung mehrer Stoffe vorsichtig bin, weil sich Aufnahmewege, Wirkungsweise etc. z.T. signifikant voneinander unterscheiden.
    Die Erstellung einer §14-BA ist mit den verfügaren Mitteln aus dem Netz aber auch keine wilde Sache mehr. Bei Gischem kannst du problemlos BA´s aus anderen Unternehmen einsehen, und diese deinen speziellen Anforderungen anpassen - aber das Werkzeug kennst du sicherlich schon, oder?

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ...sollte ich hier Gefahrenpotentiale aus Unkenntnis unterschätzt haben bitte ich natürlich um Vergebung. Nichtsdestotrotz sehe ich im Betriebsanweisungswust nicht immer Vorteile, denn:

    1. Wer kann 125 davon erstellen?

    2. Wer liest diese dann alle? und

    3. Worin unterscheiden diese sich inhaltlich wirklich?

    Meiner Erfahrung nach machen in den meisten Laboren wenige, vielleicht etwas umfangreichere, gute BA's mehr Sinn als ein Haufen "Standardanweisungen". Ausserdem sollten wir hier, Achtung: alte, ketzerische Diskussionsgrundlage (!), nicht vergessen, dass in einem Labor i.d.R. ausgebildete Laboranten, Techniker und Chemiker arbeiten und ich bin nach wie vor der Ansicht, das ich einem Schuhmacher nicht mehr aufschreiben muss wie er sich die Schuhe zu binden hat. Aber, das ist vielleicht eher ein philosophischer Gedankenaustausch.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael,

    prinzipiell gebe ich dir ja recht, und an anderer Stelle habe ich ja selbst geschrieben, dass BA´s ztusammegefasst werden sollen, wo es sinnvoll ist.
    Und ich gebe Dir auch dahingehend recht, dass die Situation in einem chem. Labor auch noch etwas anderes als in einem Produktions- oder Werkstattbetrieb ist.
    Zum Thema "wer liest die alle?" - mit dem Aufhängen der BA ist es ja nicht getan, der Vorgesetzte ist ja auch noch verpflichtet, diese mindestens jährlich zu schulen. Und klar, bei 125 Stück wären die Kollegen ´ne Weile beschäftigt.

    Aber, und jetzt kommt es wieder vom allgemeinen ins spezielle, wir kennen die genaue Sitaution in diesem Labor nicht. Sind wirklich nur ausgebildete Chemiker / Laboranten zugange oder auch z.T. nur Unterwiesene? (Gerade Karl-Fischer- Tritrationen laufen in der Regel automatisiert ab ud erfordern eigentlich keine Laborantenausbildung zur Duchführung).

    aber das sind Detailfragen, die in einer Gefährdungsbeurteilung zu klären sind. Und mit der kann man dann auch argumentieren, dass man entweder die BA mit anderen zusammengefasst hat, oder kommt zum Ergebnis, dass man eine eigene benötigt.
    In jedem Fall sollte das auch und gerade von der BGRCI verstanden werden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • ...allerdings hilft das unserem Kollegen nun auch nicht viel weiter :S.

    Also, deswegen nochmal anne Emscher: Ich habe mittlerweile gelernt, dass es heute auch pyridinfreie Reagenzien gibt (hab' aber ehrlich gesagt auch keine Ahnung von deren Risikopotentialen). Aber, es sieht so aus als sind entsprechende Basisinformationen, also z.B. Sicherheitsdatenblatt, leicht verfügbar. Du solltest also keine großen Probleme haben, wenn es denn sein muss, eine entsprechende BA zu erstellen.

    Guckst Du hier kanns Du schnell BA erstellen. (Aber vorher Gefährdungsbeurteilung überprüfen, gelle?!?!)

    https://ssl.gischem.de

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Danke erst einmal, Michael und Thorsten, für eure Kommentare und Anregungen.
    Das Besuchsprotokoll des TAB war schon älter und bei meinem ersten persönlichen Kontakt wurde dieser Punkt gleich, als nicht erledigt, angemahnt.
    Das Tauber-Reagenz wird unter anderem für die Bestimmung von Ascorbinsäure in Mehl genommen.
    Mit der Chemie/Gefahrstoffen hatte ich es in den letzten 14 Jahren nicht so sehr. Ich war bei einem Automobilzulieferer beschäftigt.
    Die Arbeit dort war mehr auf die BetrSichV (verkettete Anlagen etc.) ausgerichtet.
    Nochmals Danke.

    path_novasep