Moin zusammen,
ich muss mal wieder um Euer geballtes Wissen bitten.
Folgende Situation: Auf einer Baustelle im Hochbau werden ausschließlich Nachunternehmer beschäftigt, die sich zur Erfüllung ihres jeweiligen Auftrags komplett selbst organisieren müssen und durch "unsere Bauleitung" überwacht werden.
Jetzt kam folgende Frage auf: Müssen wir als Bauüberwachung eigentlich zusätzlich Waschräume mit Duschen zur Verfügung stellen? Was auf jeden Fall von uns gestellt wird, sind WC und entsprechende Waschgelegenheit.
Wenn ja - wo finde ich die entsprechende Vorschrift. Die einschlägigen ASR regeln zwar, was vorzuhalten ist - sagen aber nicht für wen. (Eigenes Personal oder auch NU)
Danke im Voraus für Eure Hilfe.
Gruß aus dem Norden
nj 1964